ikr: Abänderung des Elektrizitäts- und Gasmarktgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket der EU hat sich zum Ziel gesetzt, eine bessere Integration der Strom- und Gasmärkte und eine effiziente Nutzung der Verbindungsleitungen zu erwirken sowie durch strengere Entflechtungsvorschriften Hemmnisse für grenzüberschreitenden Handel und Investitionen in die Netzinfrastruktur zu beseitigen. Zur Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes für Elektrizität und Gas liegt ein zusätzlicher Schwerpunkt in der Schaffung von Rahmenbedingungen zur verstärkten Zusammenarbeit und Koordination der Übertragungsnetzbetreiber bzw. Fernleitungsnetzbetreiber sowie der Regulierungsbehörden untereinander.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. November 2017 die Bericht und Anträge zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien, welche durch eine Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) und des Gasmarktgesetzes (GMG) umgesetzt werden sollen, verabschiedet. Es sind gewisse Anpassungen beim Kundenschutz und bei den Aufgaben der Regulierungsbehörde vorgesehen. Hinzu kommt im Wesentlichen die Pflicht für Verteilernetzbetreiber, Massnahmen zur Optimierung des Stromverbrauchs zu ergreifen. Eine Möglichkeit stellt dabei die Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Metering) in einer wirtschaftlich vertretbaren und kostengünstigen Form dar.
Die strengeren Entflechtungsvorschriften der Elektrizitäts- und der Erdgasmarktrichtlinie beziehen sich auf Übertragungsnetzbetreiber (Betreiber der Höchstspannungsnetze) und auf grosse Verteilernetzbetreiber mit mehr als 100'000 Endkunden. Vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen, die solche Netze betreiben, müssen rechtlich und organisatorisch aufgetrennt werden. Die Liechtensteinischen Kraftwerke und die Liechtensteinische Gasversorgung sind davon nicht betroffen und können damit ihre heutige Rechtsform und Organisation unverändert weiterführen.
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