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ikr: Bericht zur Menschenrechtssituation in Liechtenstein eingereicht

Vaduz (ots/ikr) -

Ende Oktober wurde der dritte Länderbericht Liechtensteins im Rahmen der sogenannten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat beim Hochkommissariat für Menschenrechte eingereicht. Im Rahmen der UPR wird jeder einzelne der 193 UNO-Mitgliedstaaten alle fünf Jahre von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtssituation überprüft.

Die erste Überprüfung der Menschenrechtssituation in Liechtenstein im Rahmen der UPR fand im Dezember 2008, die zweite im Januar 2013 statt. Die teilnehmenden Staaten äusserten sich dabei sehr positiv zur Menschenrechtsbilanz Liechtensteins. Weiter sprachen sie 2013 insgesamt 85 Empfehlungen an Liechtenstein zur Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes aus. Die Regierung akzeptierte damals 70 dieser Empfehlungen.

Der nun eingereichte Bericht zur dritten Überprüfung Liechtensteins enthält zum einen Informationen zu den allgemeinen Entwicklungen der letzten fünf Jahre im Menschenrechtsbereich, und zum anderen wird darin Rechenschaft über die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen aus der Überprüfung im Jahr 2013 abgelegt. Besonders zu erwähnen sind dabei die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution (Verein für Menschenrechte), Gesetzesrevisionen wie die Reform des Kindschaftsrechts und die Einführung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall sowie die Unterzeichnung und Ratifizierung verschiedener menschenrechtsrelevanter Übereinkommen wie beispielsweise das dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention.

Vor der Verabschiedung des Länderberichts durch die Regierung hatten die im Menschenrechtsbereich tätigen liechtensteinischen NGOs Gelegenheit, den Berichtsentwurf zu kommentieren. Eine Zusammenfassung dieser Kommentare wurde als Beilage zum Länderbericht eingereicht.

Der Bericht samt Beilagen ist auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li; Rubrik "Berichte") veröffentlicht. Die Präsentation des Berichts wird am 24. Januar 2018 im UNO-Menschenrechtsrat in Genf erfolgen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Karin Lingg, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52

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