ikr: Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 den Nationalen Qualifikationsrahmen zur Kenntnis genommen und zu dessen Umsetzung eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung über den Nationalen Qualifikationsrahmen im Fürstentum Liechtenstein tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. «Der vorliegende Nationale Qualifikationsrahmen zeigt, dass sowohl auf dem berufsbildenden wie auch auf dem akademischen Weg alle acht Niveaustufen erreicht werden können», freut sich Bildungsministerin Dominique Gantenbein.
Liechtenstein hat sich, wie zahlreiche andere EU-Staaten sowie die Schweiz, dazu entschieden, die eigenen Berufsbildungs- und Hochschulabschlüsse im Rahmen eines nationalen Qualifikationsrahmens einzustufen. In den Niveaus sind die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert. Im Zentrum steht, was jemand mit einem bestimmten Bildungsabschluss tatsächlich weiss und wie er in der Lage ist, dieses Wissen anzuwenden. Dadurch kann das Bildungsangebot einerseits besser auf den Bedarf des Arbeitsmarktes abgestimmt werden und andererseits erhöht sich die Transparenz und die Vergleichbarkeit. Dies sind wichtige Kriterien für einen international ausgerichteten Industrie-, Dienstleistungs- und Bildungsstandort wie Liechtenstein.
Der Nationale Qualifikationsrahmen besteht aus acht Niveaustufen. Um die Gleichwertigkeit der Berufs- und Hochschulbildung darzustellen, wurde die Y-Form gewählt. Vorteil eines einheitlichen Qualifikationsrahmens in Y-Form ist es, dass die Durchlässigkeit zwischen den beiden Strängen sehr gut sichtbar ist. «Da bei der dualen Berufslehre in Liechtenstein der schulische Teil in der Schweiz absolviert wird, kann bei der Zuordnung einer beruflichen Qualifikation zu einem bestimmten Niveau im Nationalen Qualifikationsrahmen von Liechtenstein die Einstufung des schweizerischen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) berücksichtigt werden», so die Projektleiterin Marion Kindle-Kühnis von der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten. Daher wurde der Nationale Qualifikationsrahmen und die Umsetzungsverordnung sehr stark an die Schweiz angelehnt. Das SBFI nimmt die Einstufung eines Berufsbildungsabschlusses auf Antrag eines Berufsverbandes vor. In Liechtenstein muss diese dann noch von der Regierung genehmigt werden, bevor sie gilt.
Sobald Einstufungen vorgenommen wurden, werden diese auf der Internetseite www.nqfl.li in ein Verzeichnis aufgenommen, und den Absolventen einer entsprechenden Berufslehre steht dort auch eine Zeugniserläuterung in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Auf der Zeugniserläuterung ist die Niveaustufe abgebildet, anhand derer im Ausland ein klares Verständnis über die Inhalte des Berufes erreicht wird.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Johann Wucherer, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 64 71