ikr: Abrechnung von Vorsorgeuntersuchungen an aktuelle TARMED-Version angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 mit einer Abänderung der Krankenversicherungsverordnung die Vergütung der Vorsorgeuntersuchungen angepasst. Damit wurde auf Änderungen des Arzttarifs TARMED per 1.1.2018 reagiert.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt im Rahmen des präventivmedizinischen Untersuchungsprogramms die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen. Damit sollen Krankheiten im Frühstadium erkannt und Personen darin unterstützt werden, sich und ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Es handelt sich um ein freiwilliges und im vorgegebenen Umfang kostenloses Angebot für Kinder und Erwachsene.
Kinder haben ab Geburt Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen. Erwachsene erhalten ab dem 17. Lebensjahr, jeweils im Abstand von fünf Jahren, eine Einladung zur Allgemeinen Vorsorgeuntersuchung. Frauen erhalten alle zweieinhalb Jahre zusätzlich eine Einladung zu einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung.
Das liechtensteinische Präventionsprogramm ist in der geltenden gesamtschweizerischen Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED) nicht eindeutig abgebildet. Die Regierung hat daher bereits anlässlich der TARMED-Einführung festgelegt, welche Tarifpositionen bei Vorsorgeuntersuchungen von der OKP vergütet werden. Der Bundesrat hat die Tarifstruktur TARMED auf den 1.1.2018 geändert. Die Abrechnungsregeln für Vorsorgeuntersuchungen mussten dem angepasst werden.
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