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ikr: Regierung genehmigt Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Januar 2018 die Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND) genehmigt.

Die Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND) steht in Zusammenhang mit der vom Landtag am 10. November 2017 beschlossenen Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung).

Die Neuerungen umfassen detailliertere datenschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Bestimmungen. Die einzuhaltenden Sicherheitsstandards, Rechte und Pflichten sind auf Gesetzesebene (Kommunikationsgesetz) vorgegeben. Die technische Konkretisierung wird in der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND) geregelt. Dies betrifft die getrennte Speicherung der Daten bzw. logische Unterscheidung zwischen Betriebsdaten und Vorratsdaten, die Verschlüsselung, den Zugriff auf Vorratsdaten nur durch besonders ermächtigte Mitarbeiter unter Nutzung eines Vier-Augen-Prinzips, die revisionssichere Protokollierung sowie die Pflicht zur Erstellung interner Richtlinien.

Weitere Änderungen betreffen zum einen die mit Entscheidung der Regierung vom Mai 2017 aufgehobene Verpflichtung zum Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publiphone), zum anderen Anpassungen im Zusammenhang mit einer früheren Gesetzesrevision (Funkanlagen).

Die Verordnung tritt zeitgleich mit dem Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung am 1. Februar 2018 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Anna Adam, Amt für Kommunikation
T +423 236 64 87

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