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ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag über den OKP-Staatsbeitrag 2019

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Mai 2018 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2019 genehmigt.

Beibehaltung des Staatsbeitrages für das Bemessungsjahr 2019 von CHF 29 Mio.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten (d.h. ohne Kinder) für das Bemessungsjahr 2019 auf CHF 29 Mio. festzulegen. Im Bericht und Antrag wird zudem die Entwicklung der Gesundheitskosten des letzten Jahres analysiert.

Erwartete Auswirkungen und flankierende Massnahmen

Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen relevanten Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.

Die Regierung hat sich im aktuellen Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, für alle zugängliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Das Kostenwachstum soll auf ein tragbares Mass eingedämmt werden.

Zur Dämpfung der Kostenentwicklung wurde in den vergangenen Jahren eine Reihe von tariflichen Massnahmen umgesetzt, ausserdem ist 2017 das revidierte KVG in Kraft getreten. Die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wurde dadurch in jüngerer Zeit spürbar gebremst. Die Prämien reduzierten sich infolge Erhöhung der gesetzlichen Kostenbeteiligung deutlich und stiegen für das laufende Jahr wegen der günstigen Kostenentwicklung nur sehr moderat an, im Durchschnitt um +0.6% bzw. +0.7%.

Das bisher Erreichte ist kein Grund sich auszuruhen. Neben der konsequenten Umsetzung jener Instrumente, die das revidierte KVG den Beteiligten an die Hand gegeben hat, z.B. Bedarfsplanung, Tarifcontrolling und Wirtschaftlichkeitsverfahren, rückt nunmehr die Spitalversorgung und die Qualität vermehrt in den Fokus.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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