ikr: Regierung beschliesst Erhöhung des Freibetrags für Mobilitätsbeitrag
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Mai 2018 die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) beschlossen.
Derzeit gilt für einen Mobilitätsbeitrag ein Freibetrag von bis zu 200 Franken. Mobilitätsbeiträge des Arbeitgebers, soweit sie 200 Franken nicht übersteigen, gehören demzufolge nicht zum AHV-pflichtigen Lohn. Verschiedene Unternehmen stellen ihren Mitarbeitenden ein LIEmobil-Jahresabonnement zur Verfügung. Dieser Gegenwert von 370 Franken ist sowohl steuer- als auch AHV-pflichtig, soweit der maximale Freibetrag überschritten wird. Aus diesem Grund soll die Obergrenze des Freibetrages gemäss AHVV per 1. Januar 2019 auf 400 Franken erhöht werden. Die Abänderung der AHVV tritt gleichzeitig mit der Erhöhung der steuerrechtlichen Obergrenze in Kraft.
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