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ikr: Rheindammsanierung - eine langfristige Investition in die Sicherheit des Landes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an der Sitzung vom 15. Mai 2018 das Projektvorhaben zur Rheindammsanierung behandelt und verschiedene Grundsatzbeschlüsse zur Abwicklung des Projektes und zur Projektorganisation gefasst.

Der damit in Gang gesetzte Prozess sieht vor, dass das Amt für Bevölkerungsschutz bis spätestens Ende 2020 ein Vorprojekt zur Dammsanierung vorlegen wird, in welchem die aus geotechnischer und geohydrologischer Sicht grundsätzlich möglichen Sanierungsvarianten in einem sogenannten Sanierungsbaukasten aufgezeigt werden.

Hohes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung hat Priorität

Oberste Priorität bei der Dammsanierung hat die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Bevölkerung. Mit dem Bau des Kontroll- und Interventionsweges wurde ein erster wichtiger Schritt zu einer Verbesserung der Dammsicherheit bereits geleistet. Ein Dammversagen, das bei einem grossen und sehr selten auftretenden Hochwasser aufgrund vorhandener Damminstabilitäten nicht ausgeschlossen werden kann, hätte für Liechtenstein existenzbedrohende Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund misst die Regierung dem Sanierungsprojekt eine elementare Bedeutung bei. Das für die Ertüchtigung des Rheinbauwerks zuständige Amt für Bevölkerungsschutz zeigt im Zuge des Vorprojekts verschiedene technische Sanierungsvarianten auf und stellt diese einander gegenüber. Aus dem Sanierungsbaukasten wird für jeden einzelnen Dammabschnitt unter Berücksichtigung der örtlichen geotechnischen, eigentumsrechtlichen, raumplanerischen und ökologischen Rahmenbedingungen die zweckmässigste Sanierungsvariante evaluiert. Die Umsetzung der ca. fünfzehn Bauprojekte erfolgt zeitlich gestaffelt, wobei jedes dieser Projekte vorgängig mit den Partnern ‒ insbesondere mit den Nachbarn sowie mit den tangierten Gemeinden und Grundeigentümern ‒ abgestimmt und anschliessend dem Bewilligungsverfahren zugeführt wird.

Zeitplan orientiert sich an den Dammstabilitätsdefiziten

Die Gesamterneuerung des Rheinbauwerks wird als Generationenprojekt verstanden, dessen Realisierung sich voraussichtlich über zwei Jahrzehnte erstrecken wird. Die zeitliche und räumliche Priorisierung der insgesamt ca. fünfzehn Bauprojekte, mit denen das 25 Kilometer lange Dammbauwerk etappenweise saniert werden soll, orientiert sich an den unterschiedlichen geotechnischen Dammstabilitätsdefiziten der einzelnen Abschnitte. Nach der Genehmigung des Vorprojekts werden die Sanierungsmassnahmen zeitnah in Angriff genommen. Begonnen wird mit den besonders instabilen Dammabschnitten, die aus Gründen der Hochwassersicherheit möglichst rasch auf ein adäquates, den Sicherheitsbedürfnissen entsprechendes Niveau gebracht werden sollen.

Sanierung im Einklang mit dem Entwicklungskonzept Alpenrhein

Der Rhein ist ein Grenzfluss, weshalb die Sanierungsmassnahmen auf der liechtensteinischen Dammstrecke in enger Absprache mit den Anrainern und Nachbarn, insbesondere mit dem Kanton St. Gallen erfolgen. Selbstverständlich gilt, es auch den Interessen des Bundeslandes Vorarlberg als Unterlieger entsprechend Rechnung zu tragen. Liechtenstein bekennt sich im Rahmen der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts Alpenrhein zu einem koordinierten, gemeinsamen Handeln. Das gemeinsam erarbeitete Entwicklungskonzept zeigt unter anderem Möglichkeiten für sogenannte Rheinaufweitungen auf, mit denen bei den Defiziten Gewässerökologie, Grundwasser und Hochwasserschutz Verbesserungen angestrebt werden. Auf dem schweizerisch-liechtensteinischen Rheinabschnitt ist auf der Liechtensteiner Seite für vier Gebiete Aufweitungspotenzial ausgewiesen worden.

Projektablauf ermöglicht rasches Handeln und demokratischen Meinungs-bildungsprozess

Als eine der technisch möglichen Sanierungsvarianten aus dem Sanierungsbaukasten können im Rahmen des Projektes diese im Entwicklungskonzept vorgesehen Rheinaufweitungen berücksichtigt werden. Neben den ökologischen und sicherheitsrelevanten Aspekten haben Veränderungen am Dammbauwerk auch eine emotionale Dimension, die in der Bevölkerung für kontroverse Diskussionen sorgt. Die Regierung nimmt diese Bedenken ernst und möchte im Rahmen des Vorprojektes mit einer Machbarkeitsstudie für das Gebiet Schaan-Buchs-Eschen die transparente Grundlage für eine faktenbasierte Meinungsbildung zu dieser Thematik schaffen. Der Informationsbedarf für eine fundierte Meinungsbildung wird Zeit in Anspruch nehmen, um die verschiedensten Fragen wie zum Beispiel die Verfügbarkeit des für eine Aufweitung benötigten Bodens, für die eine Zustimmung der Bodeneigentümer notwendig ist, sowie damit verbundene rechtliche und finanzielle Abklärungen zu beantworten. Es ist das Ziel der Regierung, den Zeitplan für die Sanierungsmassnahmen gemäss den Erkenntnissen aus der Risikoanalyse sowie den Prozess der Meinungsbildung bezüglich Rheinaufweitungen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Die Rheindammsanierung an den kritischen Stellen wird anhand einer Priorisierung vorgezogen, weil das Entwicklungskonzept Alpenrhein in den mit Priorität zu sanierenden Abschnitten keine Aufweitungen vorsieht. Damit können die ersten Sanierungsetappen mit sicherheitsrelevanten Massnahmen am Rheindamm zeitnah und parallel zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung bezüglich einer Rheinaufweitung umgesetzt werden.

Konsultation der Anspruchsgruppen und Information der Bevölkerung

Das Amt für Bevölkerungsschutz wird in den nächsten Wochen und Monaten über das von der Regierung beschlossene Vorgehen und den vorgesehenen Projektablauf umfassend informieren. In einer ersten Phase werden die Anliegergemeinden und Bodeneigentümer sowie die Interessengruppen konsultiert. Daran anschliessend erfolgt im Verlaufe des Jahres eine erste Informationsveranstaltung für die Bevölkerung, die sich in einem offenen und frühzeitig geführten Dialog mit dem geplanten Ablauf des Projekts zur Weiterentwicklung und Ertüchtigung des Rheinbauwerks befassen können soll. Damit möchte das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt eine differenzierte öffentliche Diskussion dieses für Liechtenstein zukunftsorientierten wichtigen Projektes bei den interessierten Kreisen und in der breiten Öffentlichkeit ermöglichen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Martina Tschanz, Generalsekretärin
T +423 236 60 93

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