ikr: Schulisch organisierte Grundbildungen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 12. Juni 2018 auf der Grundlage von gemachten Abklärungen beschlossen, Angebote der schulisch organisierten Grundbildung neu auch im Lehrberuf «Medizinische/r Praxisassistent/in» im Rahmen der geltenden Berufsfachschulvereinbarung finanziell zu unterstützen, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Neben den Berufen «Bekleidungsgestalter/in, Fotograf/in, Grafiker/in, Hotel-Kommunikations-fachmann/frau» beteiligt sich das Land damit neu auch an den Kosten für die schulisch organisierte Ausbildung im Lehrberuf «Medizinische/r Praxisassistent/in».
Bei diesen Lehrberufen ist es möglich, den Abschluss der beruflichen Grundbildung in einem schulischen Vollzeitangebot zu erwerben. Es kann sich um ein Bildungsangebot einer privaten oder öffentlichen Schule, gegebenenfalls Lehrwerkstätte, handeln. Wer ein schulisches Vollzeitangebot besucht, absolviert während der Dauer der beruflichen Grundbildung ein Praktikum und erhält dadurch die praktischen Fertigkeiten vermittelt. Schulisch organisierte Grundbildungen führen zu einem staatlich anerkannten Abschluss.
Mit der beschlossenen Massnahme sollen Jugendliche im Rahmen ihrer Berufswahl die Möglichkeit haben, in Lehrberufen bei welchen kein Lehrstellenangebot vorliegend ist, unter finanzieller Kostenbeteiligung des Landes eine schulisch organisierte Ausbildung (Berufslehre) absolvieren zu können. Die Antragsbearbeitung sowie die dazugehörige Klärung betreffend die Erfüllung der vorgesehenen Grundvoraussetzungen für eine mögliche Kostengutsprache erfolgt durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB).
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Bildung und Kultur
Johann Wucherer
T +423 236 64 71