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ikr: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen - Regierung genehmigt Verordnungen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und Verordnungen über die Abänderung der Geoinformationsverordnung, der Grundbuchverordnung, der Vermessungsverordnung und der GDI-Gebührenverordnung genehmigt.

Die ÖREB-Katasterverordnung bzw. die verschiedenen Abänderungen der anderen Verordnungen stehen in Zusammenhang mit dem Gesetz über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie den Abänderungen des Gesetzes über die Amtliche Vermessung, des Sachenrechts und des Geoinformationsgesetzes, welche am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Diese sind bedingt durch die Schaffung eines Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und die Anpassung des Sachenrechts hinsichtlich einer verpflichtenden Eintragung bestimmter öffentlich-rechtlicher Beschränkungen im Grundbuch.

Der ÖREB-Kataster ist ein offizielles Informationssystem der wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und macht diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich.

Die ÖREB-Katasterverordnung regelt u.a. den Inhalt und die Wirkung des Katasters, die Aufnahme in den Kataster, den Zugang zum Kataster, aber auch die Organisation und Durchführung. Mit der Abänderung der Geoinformationsverordnung wird der Katalog der Geodaten im Anhang der Geoinformationsordnung erweitert. Diejenigen Rechtsgebiete, für welche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zwingend im Grundbuch anzumerken sind, werden in der Abänderung der Grundbuchverordnung festgelegt. Die Änderungen der Vermessungsverordnung basieren hauptsächlich auf Anpassungen der schweizerischen Vermessungsverordnung, welche als Rezeptionsvorlage diente. Mit der Abänderung der GDI (Geodateninfrastruktur)-Gebührenverordnung wird geregelt, dass die Nutzung der ÖREB-Dienste und die über Internet erzeugten Auszüge gebührenfrei sind.

Die ÖREB-Katasterverordnung und die Verordnungen über die Abänderung der anderen Verordnungen treten - wie das ÖREB-Katastergesetz - am 1. Juli 2018 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Markus Verling, Leiter Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 68 40

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