ikr: Regierung genehmigt OKP-Tarifverträge mit nichtärztlichen Leistungserbringern
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2018 zwei Tarifverträge genehmigt, die vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) mit Leistungserbringern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgeschlossen wurden. Einerseits wird die Abgeltung von Leistungen der Ernährungs- und Diabetesberatung mit der Diabetes-Gesellschaft Glarus-Graubünden-Liechtenstein (GL-GR-FL) neu geregelt. Andererseits wird ein Tarifvertrag mit der Vereinigung freipraktizierender Psychotherapeuten in Liechtenstein betreffend Leistungen von nichtärztlichen Psychotherapeuten abgeschlossen. Die Tarifverträge treten rückwirkend ab Dezember 2017 bzw. Januar 2018 in Kraft.
Leistungen der Diabetes- und Ernährungsberatung
Die Diabetes Gesellschaft GL-GR-FL erbringt schon seit langem Leistungen der Ernährungs- und Diabetesberatung im Fürstentum Liechtenstein. Der aktuelle Tarifvertrag ersetzt die entsprechende Vereinbarung aus dem Jahr 2003. Die Tarifstruktur wurde wie in der Schweiz festgelegt. Der Taxpunktwert wird bis zum Jahr 2020 schrittweise auf Schweizer Niveau erhöht. Als neue OKP-Leistung umfasst der Vertrag die Fusspflege für Diabetiker, wenn sie von ausgebildeten Pflegefachpersonen durchgeführt wird.
Leistungen von Psychotherapeuten
In der Vergangenheit bestand für Leistungen der Psychotherapeuten ein gemeinsamer Tarifvertrag zwischen dem LKV und beiden liechtensteinischen Berufsvereinigungen. Mit dem Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins (BPL) wurde bereits im Jahr 2016 ein neuer, separater Vertrag abgeschlossen und von der Regierung genehmigt. Nunmehr hat die Regierung auch die Tarifvereinbarung zwischen dem LKV und dem zweiten Berufsverband, der Vereinigung freipraktizierender Psychotherapeuten in Liechtenstein (VfP), genehmigt. Hinsichtlich Tarifstruktur und -höhe stimmen die beiden Vereinbarungen überein. Nichtärztliche Psychotherapeuten rechnen in der Schweiz nicht direkt mit der OKP ab, weshalb es keinen vergleichbaren Schweizer Tarif gibt.
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