ikr: Liechtenstein und Litauen paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen
Vaduz (ots)
Am 28. September 2018 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Litauen paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Das DBA stellt die Abkommensberechtigung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen sicher. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden, Zinsen von Körperschaften und Lizenzgebühren betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.
Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09