ikr: Mindestfinanzbedarf der Gemeinden für die Finanzausgleichsperiode 2020 - 2023 wird stabilisiert und der Faktor(k) erhöht
Vaduz (ots/ikr) -
Das Finanzausgleichssystem zwischen Land und Gemeinden beinhaltet mit dem Faktor(k) eine flexible Steuerungsgrösse. Mit diesem Faktor wird die Höhe des sogenannten Mindestfinanzbedarfs der Gemeinden festgelegt. Auf der Grundlage der durchschnittlichen pro-Kopf-Ausgaben der letzten vier Jahre würde der Mindestfinanzbedarf bei Beibehaltung des Faktors(k) deutlich geringer ausfallen. Dies würde die Finanzausgleichsgemeinden einseitig belasten und die Steuerkraftunterschiede zu den Nicht-Finanzausgleichsgemeinden zusätzlich erhöhen. Die Regierung schlägt im Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Anpassung des Faktors(k) deshalb vor, den Mindestfinanzbedarf im Vergleich zum heutigen Stand zu stabilisieren. Aufgrund dessen beantragt sie eine Erhöhung des Faktors(k) auf 0.76 für die Finanzausgleichsperiode 2020 - 2023. Auf Basis der durchschnittlichen Gesamtausgaben der Gemeinden ergibt sich damit ein Mindestfinanzbedarf von CHF 4'994 pro Kopf, welcher damit nur unwesentlich unter dem heutigen Stand von CHF 5'006 liegt.
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