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ikr: Regierungsrat Pedrazzini nimmt Stellung zu den Forderungen der Demonstranten

Vaduz (ots/ikr) -

Am 4. Mai soll erneut eine Demonstration stattfinden, um Forderungen im Bereich der Krankenpflegeversicherung Nachdruck zu verleihen. Es scheinen zu verschiedenen Fragen betreffend das Gesundheitswesen Unklarheiten zu bestehen. Das Ministerium für Gesellschaft informiert und nimmt Stellung zu den von den Demonstranten vorgebrachten Forderungen.

Gesundheitskosten seit 2013 stabilisiert

Zunächst gilt es festzuhalten, dass die Annahme, die Gesundheitskosten seien angestiegen, sich im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht belegen lässt. Seit 2013 ist kein Wachstum der Ausgaben pro Versicherten und Monat mehr zu verzeichnen. Die vielen ergriffenen Massnahmen, zu denen auch die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten zählt, waren offenbar wirksam. Diese Erhöhung der Kostenbeteiligung im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes war umstritten und unter anderem deswegen wurde das Referendum ergriffen. Das Volk hat aber im Dezember 2015, also vor rund dreieinhalb Jahren, diese und weitere Massnahmen zur Eindämmung des Gesundheitskostenwachstums in einer Abstimmung gutgeheissen.

Prämienanstieg bei Zusatzversicherungen

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind in den Jahren vor 2016 aufgrund der Sanierung des Staatshaushalts und der damit verbundenen Verringerung des Staatsbeitrags an die Krankenkassen angestiegen. 2017 haben sie sich als Folge der Erhöhung der Kostenbeteiligung um über 7% verringert und sich in den Folgejahren im Durchschnitt kaum verändert. Die Prämien für die freiwilligen Zusatzversicherungen (Privat, Halbprivat) hingegen haben sich bei einigen Kassen erhöht. Aus öffentlich getätigten Aussagen insbesondere über die Höhe der Monatsprämie muss geschlossen werden, dass einige der sich beklagenden Personen über Zusatzversicherungen verfügen und sich ihre Aussagen bezüglich der gestiegenen Belastung auf diese Zusatzversicherungen beziehen. Freiwillige Zusatzversicherungen werden vom Prämienverbilligungssystem nicht erfasst und auch nicht vom Staat subventioniert.

Es wird von den Demonstranten die generelle Forderung vorgebracht, zur Solidargemeinschaft in der Krankenversicherung zurückzukehren. Dazu ist zu bemerken, dass die Krankenversicherung ein höchst solidarisches System ist. 80% der Leistung werden von 20% der Versicherten benötigt. Rund 10% der Versicherten benötigen Leistungen von über CHF 10'000 pro Jahr und diese werden von den übrigen Versicherten getragen. Von den betrieblichen Ausgaben des Staats fliesst rund ein Drittel in die Bereiche Gesundheit und Soziale Wohlfahrt. Wir haben ein sehr solidarisches Staatswesen in Liechtenstein mit vergleichsweise geringen Ausgaben der Haushalte für die Gesundheit und sehr niedrigen Steuern.

Anpassungen in der Prämienverbilligung werden geprüft

Die Forderungen im Bereich der Prämienverbilligung seitens der Demonstranten jedoch verdienen es, einer näheren Prüfung unterzogen zu werden. Die starren Grenzwerte für den massgebenden Erwerb führen gemäss den Erfahrungen des Ministeriums in einigen Fällen dazu, dass wenige Franken Differenz im Einkommen über die Ausrichtung von bis zu rund CHF 1'500 entscheiden können. Im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung, welche derzeit in Erarbeitung ist und sich vor allem mit der Veränderung der Einkommensgrenzen befasst, wird die Regierung auch zusätzliche Ausführungen zu einer stetigen Abhängigkeit der Prämienverbilligung vom Erwerb ohne sprunghafte Veränderungen bei festgesetzten Grenzen machen.

Ein weiteres Problem im Bereich der Prämienverbilligung, das sich in den letzten Jahren vermehrt gezeigt hat, ist der grundsätzliche Ausschluss von Personen unter 25 Jahren, sofern sie Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben. Die Bildungswege in der Dualen Berufsausbildung werden immer flexibler und die Unterscheidung von zwei Kategorien von Personen in der Altersklasse von 20 bis 25 führt in der Praxis immer wieder zu fragwürdigen Situationen. Daher wird die Regierung im Rahmen der Interpellationsbeantwortung auch Vorschläge für die Behebung dieser Situation machen. Da es dadurch auch zu einer Unterstützung von jungen Erwachsenen in Ausbildung kommt, ist dies letztlich auch eine familienpolitische Massnahme, welche die Eltern von Kindern in Ausbildung entlastet.

Der Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung wird jährlich vom Landtag festgelegt und ist somit in seiner Höhe beeinflussbar.

Das Ministerium hat einige Fakten zur Entwicklung der Gesundheitskosten, der Prämien und der Solidarität im Krankenversicherungssystem auf wenigen Seiten zusammengefasst und im Downloadbereich des Ministeriums für Gesellschaft unter www.regierung.li/gesellschaft bereitgestellt.

https://www.regierung.li/media/attachments/Ein-paar-Fakten-zur-Krankenversicherung.pdf?t=636905838741598352

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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