ikr: Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung betreffend Familienunterstützung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 die Postulatsbeantwortung betreffend Familienunterstützung zu Handen des Landtags verabschiedet.
Die Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler und Thomas Rehak reichten am 13. März 2018 ein Postulat betreffend Familienunterstützung ein. Der Landtag überwies in seiner Sitzung vom 2. Mai 2018 das Postulat an die Regierung. Mit dem Postulat wurde die Regierung beauftragt, die Kosten einer Finanzierung von LIEmobil-Abonnementen für Schüler über sechs Jahre, Lehrlinge und Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag, abzüglich der bereits durch den Staat gedeckten Kosten, zu ermitteln. Dabei sollte auch ermittelt werden, welcher Einnahmenausfall für die LIEmobil resp. welche Minderbelastung der Eltern resultiert. Im Weiteren sollte geprüft werden, ob die Finanzierung der Abos aus der Familienausgleichskasse (FAK) EWR-rechtlich zulässig wäre.
Die Postulatsbeantwortung beinhaltet einerseits eine Übersicht über die historische Entwicklung sowie die gegenwärtige Ausgestaltung des Schülerzubringerdienstes. Weiter werden die Kosten für eine vollständige Finanzierung von LIEmobil-Abonnementen für die im Postulat angeführten Personengruppen im Detail dargelegt. Es konnte festgestellt werden, dass im Schuljahr 2016/2017 dem Land Liechtenstein für Schülerabonnemente Kosten in Höhe von CHF 430'920 entstanden sind und dass eine vollständige Finanzierung der LIEmobil-Abonnemente für alle Schüler, Lernende, Studierende und Personen in Weiterbildung von sechs bis 25 Jahren im Referenzjahr 2016/2017 Kosten in Höhe von CHF 1'678'230 zur Folge gehabt hätte.
Zudem hat die Prüfung durch die Regierung ergeben, dass davon ausgegangen werden kann, dass eine Finanzierung von LIEmobil-Abonnementen keinen Einnahmeausfall für die LIEmobil zur Folge hätte, da insgesamt mehr Jahresabonnemente verkauft werden würden, als dies derzeit der Fall ist. Ob mit der Finanzierung eine Minderbelastung der Eltern erreicht werden könnte und wie hoch sie ausfiele, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist einerseits davon abhängig, ob die Eltern bisher für ihr Kind überhaupt ein Jahresabonnement erworben haben sowie andererseits von mehreren weiteren Faktoren (z.B. Wohngemeinde und Schulstufe). Von einer Finanzierung der Abonnemente mit Geldern der Familienausgleichskasse wird abgeraten, da es aus rechtlicher Sicht unsicher ist, ob dies mit dem EFTA- und dem EWR-Abkommen vereinbar wäre.
Die Regierung kommt zum Schluss, dass mit der Finanzierung von LIEmobil-Abonnementen für Schüler über sechs Jahre, Lernende, Studierende und Personen in Weiterbildung bis 25 Jahre durch den Staat keine wirkliche Entlastung von Familien erzielt werden kann. Insbesondere bei den Primarschulkindern, von denen im Schuljahr 2016/2017 nur gerade 6,7 % ein Jahresabonnement für Einzelpersonen erwarben, würde die tatsächliche finanzielle Unterstützung der Familien sehr gering ausfallen. Da in Liechtenstein bereits heute sehr attraktive Angebote und Preise im öffentlichen Verkehr existieren, ist die Regierung der Ansicht, dass in diesem Bereich keine weitere Unterstützung von Familien notwendig ist.
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