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Jugend und Sport: Befristete Anpassungen infolge Coronavirus erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. April 2020 die Verordnung über befristete Anpassungen im Sportbereich für das Programm "Jugend und Sport" infolge des Coronavirus (COVID-19) verabschiedet.

In der Schweiz und in Liechtenstein wurden zur Bekämpfung des Coronavirus unter anderem auch Massnahmen im Sportbereich erlassen und Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten untersagt. Dementsprechend wurde auch das Programm Jugend und Sport ausgesetzt. Es finden derzeit keine Jugend und Sport Aktivitäten wie etwa Trainingskurse und Lager mehr statt. Ebenfalls wurden die Ausbildungskurse und Weiterbildungsmodule im Bereich Jugend und Sport bis 30. Juni 2020 abgesagt.

Das hat zur Folge, dass gewisse Minimalbedingungen in der Durchführung von Jugend und Sport nicht eingehalten werden können und somit keine Entschädigungen für Vereine ausgelöst werden. So können Vereine beispielsweise die Voraussetzung der Mindestanzahl an Trainings der angemeldeten Kurse im besagten Zeitraum nicht erreichen. Die Absage der Jugend und Sport Ausbildungen bedeutet, dass einige Jugend und Sport Vereinstrainer die Weiterbildungspflicht nicht erfüllen und neue, potentielle Trainer in diesem Zeitraum keine Möglichkeit für eine Jugend und Sport Ausbildung haben.

Zur Abfederung der Folgen, welche die Massnahmen im Bereich Jugend und Sport verursacht haben, hat die Schweiz am 20. März 2020 in der Verordnung über Begleitmassnahmen im Sportbereich zur Abfederung der Folgen von Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung-Sport) eine befristete Anpassung des Programms "Jugend und Sport" erlassen. Mit dem Erlass der Verordnung über befristete Anpassungen im Sportbereich für das Programm "Jugend und Sport" infolge des Coronavirus (COVID-19) werden in Liechtenstein nunmehr die gleichen befristeten Anpassungen wie in der Schweiz geschaffen.

Konkret werden mit der Verordnung die Anerkennungen von Personen, die sich zur Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht als J+S-Kader fristgerecht zu einem Weiterbildungsmodul angemeldet haben, das als Folge der behördlichen angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus nicht durchgeführt werden kann, bis Ende 2021 verlängert. Im Weiteren werden für J+S-Kurse und J+S-Lager, für welche als Folge der behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus die erforderliche Mindestanzahl von Aktivitäten nicht eingehalten werden kann, von der Stabsstelle für Sport Jugend und Sport Beiträge für die tatsächlich durchgeführten Aktivitäten ausgerichtet.

"Die beiden Massnahmen geben den Jugend und Sport Organisationen Sicherheit in der jetzigen Situation, da die geleiteten Trainings zumindest abgerechnet werden können und einige Trainer unbürokratisch ihre Weiterbildungspflicht erfüllen können. Zudem können mit den neuen Rahmenbedingungen nun die vorgesehenen finanziellen Mittel im Bereich Jugend und Sport im Sinne der Jugendsportförderung eingesetzt werden." fasst Regierungschef-Stellvertreter und Sportminister Daniel Risch die Anpassungen zusammen.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Roland Moser, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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