Empfehlungen für besonders gefährdete Personen bleiben bestehen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in der letzten Woche entschieden, dass ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab dem 27. April 2020 gelockert wird. Die Lockerungen bedeuten in keiner Weise, dass die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, gebannt ist. Da ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, kommt dem Schutz dieser Gruppe nach wie vor eine grosse Bedeutung zu. Eine konsequente Umsetzung der Hygienemassnahmen und eine Beschränkung der Sozialkontakte sind weiterhin geboten.
Bislang wurden insgesamt nach wie vor 81 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Sozialkontakte nach wie vor auf Minimum beschränken
Personen über 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen empfiehlt die Regierung nach wie vor generell zu Hause zu bleiben, ausser im Falle eines Arztbesuches. Bewegung an der frischen Luft, also beispielsweise ein Spaziergang, ist natürlich weiterhin möglich und auch ratsam. Dies soll aber alleine oder mit einer im gleichen Haushalt lebenden Person und mit genügendem Abstand zu anderen Menschen erfolgen. Menschenansammlungen sind zu meiden und der Mindestabstand von zwei Metern soll eingehalten werden.
Kontakt zu Enkelkindern
Die Regierung ist sich bewusst, dass die bestehenden Empfehlungen für besonders gefährdete Personen zunehmend zu einer grossen Belastung werden. Ihr tägliches Leben sowie die wichtigen Sozialkontakte sind stark eingeschränkt. Die konsequente Einhaltung der Empfehlungen ist aber nach wie vor wichtig. Es muss weiterhin sichergestellt sein, dass eine Tröpfcheninfektion ausgeschlossen werden kann. Bei Treffen mit anderen Menschen ist auf genügenden Abstand zu achten. Dies ist im Umgang mit kleinen Kindern sehr schwierig. Enkelkinder sollten daher auf Besuche bei ihren Grosseltern nach wie vor verzichten. Wenn von Besuchen nicht abgesehen wird, sollten diese mit genügend Abstand, also beispielsweise im Garten stattfinden. Hotlines zum Thema Coronavirus
Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus
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Was ist ein Verdachtsfall?
- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder - Fieber von mindestens 38°C und/oder - plötzlicher Verlust von Geruchs- / Geschmackssinn
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Melden Sie sich bei der Hotline: +423 235 45 32. Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.
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