Abschussplan für das Jagdjahr 2020/2021 genehmigt
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2020 die alljährliche Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2020/2021 genehmigt.
Das Waldgesetz verpflichtet die Regierung, dafür zu sorgen, dass Menschenleben und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen wie Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag geschützt werden und der Wald seine Schutzfunktionen erfüllen kann.
Die natürliche Waldverjüngung ist die Voraussetzung für die Sicherung der Waldfunktionen, wie beispielsweise den Schutz der Bevölkerung und der Infrastrukturen vor Naturgefahren wie Rüfen, Steinschlag und Lawinen. Verjüngungsdefizite auf grossen Flächen des heimischen Waldes schränken die waldbaulichen Möglichkeiten zum langfristigen Erhalt stabiler und artenreicher Wälder seit Jahren stark ein. Überhöhte Schalenwildbestände sind dabei ein entscheidender Faktor.
Das Jagdrecht steht unter staatlicher Hoheit und wird primär vom Amt für Umwelt und der Regierung vollzogen. Dem Staat kommt insbesondere bei der Verordnung über den Abschussplan des jeweiligen Jagdjahres eine grosse Verantwortung zu, da durch die Mindestabschussvorgaben ein dem Lebensraum angepasster Wildbestand erreicht werden soll.
Aufgrund des gesetzlichen Auftrages sind die Abschussvorgaben derart festzulegen, dass sie zu einem Wildbestand führen, der das Aufkommen einer natürlichen Waldverjüngung ermöglicht. Grundlage für den Abschussplan bilden die Wildschadenssituation im Wald sowie in den landwirtschaftlichen Kulturen und der qualitative und quantitative Zustand der Wildbestände. Der Abschuss von Schalenwild sowie der Abschuss von Murmeltier und Birkhahn haben im Rahmen eines von der Regierung nach Anhörung des Jagdbeirats erlassenen Abschussplans zu erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass eine natürliche Waldverjüngung in grossen Teilen der (Schutz)Wälder seit Jahren nicht zu beobachten ist, muss festgestellt werden, dass dieses Ziel im derzeitigen System trotz grossem Engagement der Milizjagd alleine mit der Vorgabe von Abschusszahlen nicht erreicht werden kann. Beibehaltung der Mindestabschussvorgaben und Reduktion der Schalenwildbestände
Im Rahmen der Festlegung des Abschussplans ist der Jagdbeirat anzuhören. Dieser führt zur Ermittlung der massgeblichen Verhältnisse Besprechungen mit Jagdleitern, Jagdaufsehern und den Gemeindeförstern durch. Er setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer, dem Landestierarzt und einem Vertreter des Amtes für Umwelt, der den Vorsitz innehat.
Die per Mehrheitsbeschluss empfohlenen Abschussvorschläge des Jagdbeirats mit einem Mindestabschusses von 380 Stück Rotwild, 290 Stück Rehwild und 228 Stück Gamswild sind zwar wildbiologisch nachvollziehbar und könnten eine zeitnahe bedeutende Reduktion der Wildbestände herbeiführen und damit eine wesentliche Grundlage für eine ausreichende natürliche Waldverjüngung schaffen. Der Mindestabschuss von 380 Stück Rotwild und 228 Stück Gamswild ist nach Ansicht der Regierung ohne weitere Massnahmen nicht zu erreichen. Die Jäger - und das soll an dieser Stelle erwähnt werden - leisten seit vielen Jahren grosse Anstrengungen, um die Abschusszahlen zu erreichen.
Die Regierung hat für das Jagdjahr 2020/2021 dieselben Mindestabschussvorgaben festgelegt wie im Jagdjahr 2019/2020. Die Mindestabschussvorgaben im vergangenen Jagdjahr wurden unter anderem aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen von der Milizjagd nicht erreicht. Um den Zustand der Wälder, insbesondere der Schutzwälder, zu verbessern, wurde ein Massnahmenpaket erarbeitet und verabschiedet, da zusätzliche Massnahmen benötigt werden, um die fachlich notwendigen Mindestabschussvorgaben erreichen zu können. Eine höhere Mindestabschussvorgabe scheint unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar zu sein.
Somit wurden die Mindestabschussvorgaben für das Rotwild erneut auf 320 Stück, für das Rehwild auf 290 Stück und für das Gamswild auf 189 Stück festgelegt. Die Erfüllung dieser Mindestabschussvorgaben sollte einen negativen Bestandsentwicklungstrend einleiten bzw. fortführen und zu einer Entlastung der höher gelegenen Wälder führen. Für die Milizjäger stellt die Erfüllung der Mindestabschussvorgaben erneut eine grosse Herausforderung dar, die nur durch grossen Aufwand und hohes persönliches Engagement gemeistert werden kann. Der Einsatz der liechtensteinischen Jägerschaft ist an dieser Stelle zu würdigen. Die Jägerinnen und Jäger leisten zeitintensive Arbeit, um die Bestände zu regulieren und damit das Aufkommen der natürlichen Waldverjüngung in bedeutendem Ausmass zu unterstützen.
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