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Abänderung der Pauschalreiseverordnung - Erleichterungen für den Nachweis der Insolvenzabsicherung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2020 eine Abänderung der Pauschalreise-verordnung (PRV) beschlossen.

Die geltende Verordnung, die am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist, dient der Umset-zung der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen und regelt die Abdeckung des Insolvenzrisikos durch Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem zum Geschäftsbetrieb in Liechtenstein zugelassenen Versicherer oder durch Beibringung einer Bankgarantie. Für die Prüfung der entsprechenden Nachweise ist das Amt für Volkswirtschaft zuständig.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bestehenden Möglichkeiten zum Nachweis einer Insolvenzabsicherung zu eng gefasst sind. Aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraumes mit der Schweiz verfügen die meisten Reiseveranstalter über eine Risikoabdeckung durch Versicherungen bzw. durch die Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Garantiefonds). Eine zusätzliche bzw. ergänzende Beibringung durch Nachweise mittels liechtensteinischer Versicherungen bzw. einer liechtensteinischen Bankgarantie ist für einige Reiseveranstalter nicht oder nur in sehr geringem Umfang möglich. Aus diesem Grund sollen künftig auch weitere Nachweise der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung vom Amt für Volkswirtschaft als gleichwertig anerkannt werden können.

Die Verordnungsänderung wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71

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