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Fasnachts-Veranstaltungen in Corona-Zeiten

Vaduz (ots)

Liechtenstein sieht sich, wie viele Länder in Europa, nach wie vor mit der Herausforderung konfrontiert, die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Dazu wurden in der ersten Jahreshälfte drastische Massnahmen ergriffen, welche aber grösstenteils wieder aufgehoben werden konnten. Eine besondere Gefahr bezüglich der Verbreitung des Virus stellen grössere Veranstaltungen dar. In Liechtenstein muss daher für jede öffentliche Veranstaltung ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden. Dieses muss Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand vorsehen. Eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1.5 Metern ist nur dann zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen zweckmässiger Abschrankungen vorgesehen werden. Die Veranstalter sind verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben während der Veranstaltung durchzusetzen.

Der Après-Ski-Betrieb in den Skigebieten hat gezeigt, wie schnell sich das Coronavirus verbreiten kann, wenn Alkohol, laute Musik und enge Kontakte aufeinandertreffen. Genau unter diesen Bedingungen finden in Liechtenstein üblicherweise die meisten Fasnachts-Veranstaltungen statt: Maskenbälle, Umzüge und Monsterkonzerte. Eine Corona-konforme Form lässt sich nur schwer vorstellen und die Umsetzung und Durchsetzung von Sicherheitskonzepten kann an derartigen Anlassen realistischerweise nicht erwartet werden. Letztlich sind die Veranstalter in der Pflicht und könnten sich auch mit Schadenersatz-Ansprüchen konfrontiert sehen.

Das Ministerium für Gesellschaft hat sich daher mit den Vorsteherinnen und Vorstehern der Liechtensteiner Gemeinden ausgetauscht. Es wurde die einhellige Meinung vertreten, dass die Fasnacht 2020/2021 nicht in gewohnter Weise stattfinden kann. Insbesondere können keine Bewilligungen für Maskenbälle, Monsterkonzerte und Umzüge erteilt werden. Zudem könnten bei einem verstärkten Auftreten von Infektionen die Massnahmen wieder verschärft werden, so dass die Gefahr besteht, dass diese Veranstaltungen auch aufgrund der dann gültigen Vorgaben nicht durchgeführt werden können.

Die Gemeinden haben mit den Fasnachtsgesellschaften sowie den Organisatoren grösserer Fasnachtsveranstaltungen das Gespräch gesucht. In diesen Gesprächen ist man ebenfalls zum Schluss gekommen, dass diese Veranstaltungen in der kommenden Fasnacht nicht durchgeführt werden können. Mit dieser frühzeitigen Kommunikation möchten sowohl Regierung als auch Gemeinden Aufwände für die Organisation von diesen Veranstaltungen eingrenzen und eine frühzeitige Absage ermöglichen. Regierung und Gemeinden setzen insbesondere auch darauf, dass Verbände und Vereine ihre Verantwortung wahrnehmen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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