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Rücksicht auf Wildtiere nehmen, Winterruhezonen beachten

Vaduz (ots)

Wichtige Winterlebensräume von Wildtieren sind ab dem 15. Dezember mit einem Betretungsverbot belegt. Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben jedoch begehbar, wie das Amt für Umwelt informiert. Doch auch ausserhalb der Winterruhezonen ist insbesondere in diesem Winter aufgrund der geltenden Massnahmen rund um COVID-19 rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wildtieren gefordert.

Der Winter stellt für die wildlebenden Tiere eine grosse Herausforderung dar. Um die kalte Jahreszeit gut zu überstehen haben Wildtiere ausgeklügelte Strategien entwickelt. Mit rücksichtsvollem Freizeitverhalten sowie der Einhaltung von 4 einfachen Regeln tragen Sie massgeblich dazu bei, dass Wildtiere die kalte Jahreszeit schadlos über stehen.

Respektiere deine Grenzen: 4 Regeln für mehr Natur

Die im deutschsprachigen Raum bekannte Informationskampagne "Respektiere deine Grenzen" hat vier passende Verhaltensregeln für Schneesport mit Rücksicht formuliert:

Winterruhezonen beachten:

Sie bieten Wildtieren Rückzugsräume.

Auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben:

Dort können sich Wildtiere an den Menschen gewöhnen.

Waldränder und schneefreie Flächen meiden:

Hier halten sich Wildtiere gerne auf.

Hunde an der Leine führen:

Wildtiere flüchten vor freilaufenden Hunden

Tiere, die keinen Winterschlaf halten, müssen in den Wintermonaten mit kalten Temperaturen, Schneemassen sowie wenig und dabei nährstoffarmer Nahrung auskommen. Das heisst, dass sie so viel Energie wie möglich sparen müssen, um den Winter zu überstehen. Dafür gibt es verschiedene Strategien: Die wichtigste davon ist die Ruhe. Um möglichst wenige lebensnotwendige Reserven zu verbrauchen, senken sich Herzschlag und Körpertemperatur und das Tier verharrt über längere Zeiten an geschützten Plätzen, gut isoliert mit dichtem Winterfell oder Befiederung.

Schreckt das Tier durch einen Sportler oder einen Hund auf, wird der Herzschlag beschleunigt. Der Energieverlust zehrt an den Fettereserven. Muss das Tier über den Winter verteilt oft flüchten, kann dies fatale Folgen haben. Das Wildtier wird anfälliger für Krankheiten, es stellt sich geringerer Fortpflanzungserfolg ein, oder es kann durch Tod an Erschöpfung sterben.

Manche Wildtiere können sich an Störungen gewöhnen, zum Beispiel entlang einer markierten, viel begangenen Route. Das ist bei gleichartigen, konstanten und relativ häufigen Störungen der Fall. Sie sind für Tiere eher voraussehbar, und diese reagieren bei Gewöhnung weniger mit Flucht und Stress.

Das Gegenteil davon ist die sogenannte Sensitivierung. Sie tritt ein, wenn Tiere - insbesondere wiederholt - unvorhersehbar gestresst werden. Dabei lösen sich schneller bewegende Freizeitsportler stärkere Reaktionen aus. Die Tiere flüchten dann auf immer grössere Distanzen oder geben das Areal ganz auf. Kritisch sind vor allem unübliche, nicht vorhersehbare Routen, Überraschungseffekte, die Annäherung von oben sowie Situationen mit Hunden oder Lärm. Meiden sollte man im Talgebiet jeweils Areale mit Büschen, Windschutzgehölzen oder Wald, im Berggebiet besonders apere Stellen, aber auch Gehölze.

Winterruhezonen in Liechtenstein

Winterruhezonen sind Areale, in denen zugunsten der Wildtiere die Freizeitaktivitäten der Menschen durch Betretungsverbote oder Wegegebote eingeschränkt werden. Die Wildtiere sind so insbesondere in den Wintermonaten vor Störungen geschützt und können ihrem stärkeren Ruhebedürfnis nachkommen.

Winterruhezonen dürfen in den Zeiträumen vom 15. Dezember bis 15. April (Berggebiet) bzw. 01. Januar bis 31. März (rheintalseitige Hanglagen) mit Ausnahme der ausgewiesenen Korridore nicht betreten werden. Durch die Ausscheidung von Korridoren bleiben die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten jedoch begehbar.

Die Kontrollen der Winterruhezonen erfolgen durch die Naturwacht, durch das Amt für Umwelt mit Unterstützung der Landespolizei und durch die Jagdaufseher. Bei Verstössen gegen die Winterruhezonenverordnung können empfindliche Bussen verhängt werden.

Hinweis bezüglich der besonderen Lage hinsichtlich COVID-19

Das Amt für Umwelt weist darauf hin, dass Wildtiere vor allem in der Kulturlandschaft schlecht den menschlichen Freizeitaktivitäten ausweichen können. Mit respektvollem Abstand können wir den Wildtieren aber die nötige Ruhe geben und uns gleichzeitig in der Natur aufhalten. Die Mehrheit der Bevölkerung geht dabei rücksichtsvoll mit der Natur um und hält sich an die Regeln.

Gerade in der aktuellen Situation rund um COVID-19 ist im kommenden Winter mit einer verstärkten Freizeitnutzung zu rechnen. Das soll und darf auch so sein.

Das Amt für Umwelt ist sich der kommenden Herausforderung bewusst, arbeitet mit verstärkten Sensibilisierungskampagnen und koordiniert Kontrollen der Wildruhezonen, auch mit bewährter Unterstützung der Landespolizei.

Karten und weitere Informationen:

Wer beabsichtigt, sich abseits der offiziellen Winterrouten in unberührte Gebiete zu begeben, muss in jedem Fall die Beschilderungen vor Ort berücksichtigen. Am besten plant man solche Touren durch vorangehendes Studium der Route im Internet. Dies gehört neben dem Studium der Wetter- und Lawinenvorhersage zur Vorbereitung jeder Ski- oder Schneeschuhtour.

Informationen im Internet sind abrufbar unter: www.wildruhezonen.ch, www.respektiere-deine-grenzen.ch sowie im Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung: https://geodaten.llv.li/geoportal/Wildruhezonen.html

Pressekontakt:

Amt für Umwelt
Cathérine Frick
T +423 236 66 06

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