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Regierung verabschiedet die Totalrevision der Gewerbeverordnung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 die Totalrevision der Gewerbeverordnung (GewV) und damit zusammenhängende Abänderungen weiterer Verordnungen verabschiedet.

Anlässlich der Totalrevision des Gewerbegesetzes (GewG) ist auch die GewV einer umfassenden Abänderung zu unterziehen. Im Vordergrund steht dabei die Konkretisierung der Verfahrensbestimmungen zum neuen Zulassungssystem (Anmelde- und Bewilligungsverfahren). Weiter werden die besonderen Bestimmungen zur fachlichen Eignung für einzelne Gewerbe aktualisiert und angepasst sowie Konkretisierungen für die zukünftig öffentlich zugängliche Informationsplattform geschaffen. Die Gebühren werden aktualisiert und neu an jener Stelle festgeschrieben, wo diese anfallen. Alle Gebühren für Amtshandlungen, die in der GewV konkretisiert werden, wie die Anmeldung, die Bewilligung und deren Änderungen, werden in der GewV aufgelistet. Die umfassenden Änderungen erfordern eine Totalrevision, wobei jene Bestimmungen der bisherigen GewV, welche sich bewährt haben, beibehalten werden.

Im Zuge dieser Totalrevision werden zudem die Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe, die Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss sowie die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) abgeändert. Es geht dabei um die Anpassung an die neue Terminologie und der Verweise, sowie die Regelung der Gebühren.

Die Verordnungen werden gemeinsam mit dem neuen Gewerbegesetz per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Amtsleiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71

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