Leistungsvereinbarung zwischen dem Fischereiverein und dem Amt für Umwelt aktualisiert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2021 die aktualisierte Leistungsvereinbarung zwischen dem Fischereiverein und dem Amt für Umwelt genehmigt. Die Leistungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit des Fischereivereins mit dem Amt für Umwelt hinsichtlich Betrieb und Unterhalt der Fischbrutanlage in Ruggell.
Die Fischbrutanlage wurde 2003 vom Fischereiverein mit finanzieller Unterstützung durch das Land Liechtenstein erstellt und wird vom Fischereiverein betrieben. Sie dient der Erbrütung und Aufzucht von einheimischen Fischen und Krebsen, welche in der Natur nicht mehr ideale Lebensräume und Laichplätze für eine ausreichende natürliche Vermehrung finden. Neben einer Stützung einheimischer Arten, wie der Bachforelle, dient die Anlage auch dem Wiederbesatz nach Fischsterben und der Förderung von besonders gefährdeten Arten. Im Jahre 2015 wurde die Fischbrutanlage durch eine Mutterfischhaltung erweitert. Der Fischereiverein unterstützt im Zusammenhang mit der Fischbrutanlage zudem das Amt für Umwelt bei Fischuntersuchungen, Laichfischfängen und Fischbergungen. Des Weiteren übernimmt der Fischereiverein Aufgaben bei der Aus- und Weiterbildung von Fischerinnen und Fischern und stellt dafür die Fischbrutanlage zur Verfügung.
Die Leistungsvereinbarung aus dem Jahre 2004 war in verschiedenen Punkten nicht mehr aktuell und wurde entsprechend angepasst. Aufgrund der zusätzlichen Aufgaben und gestiegenen Kosten für Unterhalt und Wartung der Anlage und Geräte wurde auch der Unterstützungsbeitrag durch das Land angepasst. Der Fischereiverein erfüllt mit der Fischbrutanlage einen wichtigen Auftrag im Rahmen der Fischereigesetzgebung. Auch im Bereich der Lebensraumverbesserung von Gewässern ist der Fischereiverein mit seinen zahlreichen Mitgliedern seit Jahren sehr aktiv und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität.
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