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Wiedereinführung COVID-19-Taggeld rückwirkend auf 1. Juli 2021

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. September die Richtlinie zur Ausrichtung des Taggeldes aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ("COVID-19-Taggeld") genehmigt.

Das COVID-19-Taggeld war bereits Ende Juni 2021 ausgelaufen. Die Richtlinie ist die Grundlage für die Wiedereinführung der Unterstützungsleistung rückwirkend auf den 1. Juli 2021 mit Gültigkeit bis Ende Jahr. Die Regierung hatte die Wiedereinführung des COVID-19-Taggeldes letzte Woche im Grundsatz beschlossen, um der Problematik rund um die Lohnfortzahlungspflicht für quarantänepflichtige Ungeimpfte Rechnung zu tragen. Zudem wird die Anspruchsberechtigung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 auf betreuungspflichtige Personen ausgedehnt, wenn sich ein Kind in Quarantäne oder Isolation befindet und kein Homeoffice möglich ist. Richtlinie und Antragsformular sind auf den Internetseiten der einzelnen Krankenkassen verfügbar.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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