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COVID-19: Anpassung der Kontaktquarantäne

Vaduz (ots)

Die Regierung führte erneut eine Lagebeurteilung durch. Sie verzichtet derzeit auf weitergehende Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus, wird solche aber ergreifen, falls es die Situation erfordert. Die Fallzahlen werden aufgrund der Omikron-Variante voraussichtlich auch in Liechtenstein stark ansteigen. Daher werden sich zahlreiche erkrankte Personen in Isolation und ihre engen Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen. Dies setzt die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft und insbesondere die Arbeitswelt stark unter Druck. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit empfiehlt den Kantonen eine Anpassung der Quarantänestrategie. In Liechtenstein wird diese rückwirkend auf den 1. Januar 2022 angepasst.

Erleichterung für geimpfte und genesene Personen

Neu sind Personen, deren letzte Grund- oder Auffrischimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt ist oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind, gänzlich von der Quarantäne befreit. Da bei der Omikron-Variante von einer kürzeren Inkubationszeit ausgegangen wird, wird die Quarantänedauer für alle anderen Personen auf sieben Tage verkürzt. Bereits bislang war es möglich, dass die Quarantäne vorzeitig beendet wird, wenn am siebten Tag ein negatives Testresultat vorliegt. Am Ende der Quarantäne wird wie bis anhin ein negatives Ergebnis eines PCR-Test für die Aufhebung der Quarantäne verlangt. Dieser Test muss am sechsten Tag der Quarantäne gemacht werden, damit dieses am siebten Tag vorliegt. Die Kosten übernimmt das Land.

Übergangsbestimmungen für Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden

Personen, die derzeit in Kontakt-Quarantäne sind und deren letzte Grund- oder Auffrischimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt ist oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind können die Quarantäne mit einem negativen PCR-Testergebnis beenden. Dieser Test muss in Absprache mit dem Contact Tracing stattfinden. Personen, die heute in Kontakt-Quarantäne sind und für die die obigen Bedingungen nicht zutreffen, ändert sich aktuell nichts. Ihre Quarantäne dauert wie angeordnet die vollen 10 Tage.

Keine Veränderung für erkrankte Personen

Die Bestimmungen für die Isolation von erkrankten Personen bleiben unverändert. Die Isolation dauert nach wie vor zehn Tage und wird erst beendet, wenn die erkrankte Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
T +423 236 60 18

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