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Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) zur Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaik verabschiedet.

Die im Energieeffizienzgesetz enthaltene feste Einspeisevergütung läuft Ende 2022 aus. Die Energiestrategie 2030 sieht einen jährlichen Zubau von mindestens 5 MWp Photovoltaikleistung pro Jahr vor. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Regierung mit dem Vernehmlassungsbericht als zukünftiges Fördermodell eine Kombination aus der bewährten Investitionsförderung mit der Einführung einer neuen Mindestvergütung für eingespiesenen Strom aus Photovoltaik vor. Mit einer einfachen und einheitlichen Mindestvergütung soll die nötige Investitionssicherheit (Risikominimierung) hergestellt sowie die Weiterbetriebskosten für bestehende Anlagen gedeckt werden. Ebenso soll die Komplexität des bestehenden Fördermodells und der damit einhergehende administrative Aufwand sowohl für Antragsteller wie auch Behörden reduziert werden.

Weiters sollen beim Ersatz von Bestandsanlagen, die älter als 25 Jahre sind, neue Anlagen wieder im vollen Umfang, also inklusive Investitionsförderung, gefördert werden. Die Vorlage sieht zudem die Möglichkeit vor, die Mindestvergütung auf andere erneuerbare Stromerzeugungen wie Kleinwasserkraft, Biomasse oder Windenergie anzuwenden.

Mit dem revidierten Fördersystem soll den heutigen Gegebenheiten Rechnung getragen und das bewährte Modell mit der ergänzenden Förderung durch die Gemeinden fortgeführt werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. April 2022.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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