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Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2023 genehmigt

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2023 genehmigt. Die Gesundheitskosten sind im 2021 um 2.4% gestiegen.

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass der Staat 90% der im Landesdurchschnitt errechneten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kinder übernimmt und für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung leistet. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2023 auf 33 Mio. Franken festzulegen.

Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.

Die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im Geschäftsjahr 2021 um 2.4% angestiegen. Überdurchschnittlich gewachsen sind dabei die Kosten für ambulante Spitalbehandlungen, Behandlungen bei Ärzten, Leistungen von Physiotherapeuten und Masseuren sowie von Organisationen der Hauskrankenpflege. Im Jahr davor waren die ambulanten Leistungen nicht kostentreibend, was als Indiz dafür gesehen werden kann, dass dieses Leistungsangebot aufgrund der Covid-19-Pandemie zeitweise nur eingeschränkt in Anspruch genommen wurde. Wie es scheint, sind im Jahr 2021 hier gewisse Aufholeffekte sichtbar. Die Laborkosten sanken im Jahr 2021, dies ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass die Kosten für Tests auf SARS-CoV-2 ab dem zweiten Quartal 2021 direkt vom Land Liechtenstein getragen wurden.

Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie wird auch die Gesundheitskosten des Jahres 2022 massgebend beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die kostenmässigen Auswirkungen nicht abschätzbar. Nichtsdestotrotz gilt es, die Bemühungen im Hinblick auf bezahlbare Prämien weiter fortzusetzen.

Pressekontakt:

Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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