Regierungsrätin Hasler besucht die Tschechische Republik
Vaduz (ots)
Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte Regierungsrätin Dominique Hasler die Tschechische Republik. Sie tauschte sich dabei mit Aussenminister Jan Lipavský und Europaminister Mikulás Bek aus. Der Besuch stand im Zeichen der bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft der Tschechischen Republik. In den Arbeitsgesprächen standen der Krieg in der Ukraine, die Beziehungen Liechtensteins zur EU sowie bilaterale Themen im Vordergrund. Thema war auch die Staatenbeschwerde.
Die Tschechische Republik zählt, wie Liechtenstein, zu den Staaten, welche die Ukraine seit Beginn der russischen Aggression entschlossen unterstützen. Liechtenstein teilt dieselben Werte wie die EU und sieht sich als Teil der geeinten Antwort auf die russische Aggression. Regierungsrätin Dominique Hasler unterstrich in den Gesprächen die Notwendigkeit eines aktiven Einsatzes für die strafrechtliche Verantwortlichkeit, damit schwerste Verbrechen nicht straflos bleiben.
Die Tschechische Republik wird zwischen Juni und Dezember 2022 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Vor diesem Hintergrund deponierte Regierungsrätin Hasler Liechtensteins Anliegen im EWR und unterstrich die Bedeutung der EWR-Mitgliedschaft für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein.
Liechtenstein und die Tschechische Republik sind historisch eng verbunden. Auch aufgrund dieser Verbundenheit entstand in den letzten Jahren eine Vielzahl von gemeinsamen Projekten, allen voran in den Bereichen wie Wirtschaft, Bildung und Kultur. Das Treffen mit Aussenminister Lipavský bot die Gelegenheit, die bestehenden Projekte zu besprechen und Möglichkeiten einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit auszuloten.
Anlässlich ihres Besuchs in Prag sprach Regierungsrätin Dominique Hasler auch die Staatenbeschwerde an, die Liechtenstein im August 2020 gegen die Tschechische Republik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingebracht hatte. Am 20. Mai 2022 reicht Liechtenstein nunmehr seine Replik auf die tschechische Stellungnahme zur Staatenbeschwerde beim Gerichtshof ein. In der Replik geht Liechtenstein im Detail auf das Vorbringen der Tschechischen Republik ein und bringt seine Argumente weiterhin fundiert und begründet vor.
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