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Krieg in der Ukraine: Liechtenstein vollzieht weitere Waren-, Handels- und Finanzsanktionen nach

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am Freitag, 2. September 2022 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die verbleibenden Teile der von der EU am 21. Juli 2022 beschlossenen Waren-, Handels- und Finanzsanktionen gegenüber Russland autonom nachvollzogen. Ein wesentlicher Teil dieser Sanktionen wurde bereits am 26. Juli bzw. 4. August 2022 nachvollzogen. Die EU hat zudem am 1. September 2022 neue restriktive Massnahmen gegenüber drei Personen beschlossen. Diese sind ebenfalls Teil der heute beschlossenen Verordnungsanpassung. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden sechs Sanktionspaketen hat die EU am 21. Juli 2022 beschlossen, ein weiteres Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Das Paket zur "Aufrechterhaltung und Anpassung" soll die Wirksamkeit der bisherigen Sanktionspakete der EU stärken, die Rechtssicherheit für Beteiligte gewährleisten und die Durchsetzung der Sanktionen erleichtern.

Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des Sanktionspakets vom 21. Juli 2022 übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, welche die Verhinderung der Umgehung von Sanktionen zum Ziel haben. So wird der Geltungsbereich des Verbots, Einlagen entgegenzunehmen, ausgeweitet und die Entgegennahme von Einlagen für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel unterliegt neu einer vorherigen Genehmigungspflicht. Darüber hinaus nahm die EU einige Präzisierungen in Bezug auf bestehende Massnahmen vor, insbesondere in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Luftfahrt und Justiz.

Mit dem Nachvollzug der Sanktionen bekräftigt die Regierung erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52

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