Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zu Entlastungsmassnahmen aufgrund der Energiepreissteigerungen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. November 2022, den Bericht und Antrag betreffend befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen verabschiedet.
Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit verbundenen reduzierten Gaslieferungen aus Russland haben die Preise auf den europäischen Energiemärkten Rekordhöhe erreicht. Diese sind zwar in den vergangenen Wochen wieder gesunken, befinden sich aber im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Die liechtensteinischen Endkundenpreise für Gas haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr verdoppelt. Ebenso haben die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) für das Jahr 2023 eine Verdoppelung der Endkundenpreise beim Strom angekündigt.
Auf Grundlage des Zwischenberichts der Task Force "Energiepreise" hat die Regierung Ende Oktober beschlossen, kurzfristig Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen umzusetzen. Im Bereich "Haushalte" sind dies die Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen zur AHV-IV (EL) und der Mietbeiträge für Familien, eine einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte sowie die Unterstützung bei Härtefällen. Im Bereich "Unternehmen" sollen die Stromkosten bei energieintensiven Unternehmen für das Jahr 2023 degressiv subventioniert werden. Im Rahmen der Erarbeitung der Massnahmen wurden verschiedene Interessensvertretungen zu einer Stellungnahme eingeladen. Dazu gehören die Caritas Liechtenstein, der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV), die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL), die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) sowie der Liechtensteiner Hotel- und Gastronomieverband (LHGV).
Mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag, bestehend aus der Abänderung des Mietbeitragsgesetzes, der Schaffung des Gesetzes über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte (Energiekostenpauschale-gesetz) und dem Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten, werden die vorgesehenen Massnahmen umgesetzt. Ziel ist es, Haushalte und Unternehmen zielgerichtet und bedarfsgerecht zu unterstützen. Die dadurch zu erwartenden Mehrkosten belaufen sich auf rund CHF 11 Mio.
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