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Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen aktualisiert

Vaduz (ots)

In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, eine Nicht- und/oder Betriebsunfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ("Krankenkassenprämie") zu vergüten sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Hierbei gelten verschiedene Voraussetzungen. So müssen beispielsweise die AHV-Beiträge nur bis 65 Jahre gezahlt werden, eine Nichtbetriebsunfallversicherung ist erst ab 8 Stunden Arbeitsleistung pro Woche zwingend abzuschliessen und Pensionskassenbeiträge müssen neu erst ab CHF 14'280 (bisher: CHF 13'920) Jahreseinkommen bezahlt werden. Zudem sind mehrere Behörden bzw. Stellen involviert, was für den Bürger einen hohen Aufwand verursacht.

Wer eine Reinigungsfachkraft oder eine Hilfe für Gartenarbeiten im Teilzeitpensum angestellt hat, weiss, dass die korrekte Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben herausfordernd ist. Insbesondere bei der Anstellung von nur sehr kleinen Pensen, wie beispielsweise einer Reinigungskraft, die nur einen Tag in der Woche beschäftigt wird, erscheint der Aufwand für eine korrekte Abrechnung hoch.

Merkblatt und Muster-Lohnabrechnung sollen Abhilfe schaffen

Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bereits in den Vorjahren ein Merkblatt betreffend die Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten ausgearbeitet. Das für das Jahr 2023 aktualisierte Merkblatt ist nun auf der Homepage des Ministeriums unter

http://www.regierung.li/leitfaden-lohnabrechnung

verfügbar. Dieses Merkblatt wird jährlich überprüft und im Bedarfsfall angepasst, sodass dem Bürger stets eine aktuelle Version zur Verfügung steht. Zudem wird den Bürgern ein Muster für eine Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt, um die Abrechnung in der Praxis zu erleichtern.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler
T +423 236 74 76

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