Verordnungen über die Abänderung der Bankenverordnung, der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren sowie der Vermögensverwaltungsverordnung verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 die Verordnungen über die Abänderung der Bankenverordnung (BankV), der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV) sowie der Vermögensverwaltungsverordnung (VVO) verabschiedet.
Die EU-Kommission stellte am 8. März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie den Grünen Deal am 11. Dezember 2019 vor. Zur Erreichung der daraus ergebenen Ziele wurden Massnahmen festgelegt, woraus verschiedene europäische Gesetzesinitiativen hervorgingen. Einerseits wurden dabei die Offenlegungs- (Verordnung (EU) 2019/2088) und die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) erlassen, die am 1. Mai 2022 mit der Schaffung des EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetzes (EWR-FNDG) in Liechtenstein in Kraft getreten sind. Andererseits wurde durch sechs delegierte Rechtsakte bestehendes Finanzmarktrecht im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken in internen Verfahren und organisatorischen Vorkehrungen von Vermögensverwaltungsgesellschaften, Fondsverwaltungen, Banken und Versicherungen, die Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten erbringen, angepasst. Anpassungen erfolgten auch im Hinblick auf die Aufnahme der Nachhaltigkeitsfaktoren in den Produktüberwachungs- sowie in den Beratungsprozess.
Überwiegend handelt es sich um delegierte Verordnungen, die nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar gelten. Eine nationale Umsetzung war jedoch im Hinblick auf zwei delegierte Richtlinien notwendig. Dieser Umsetzung dienen die gegenständlichen Verordnungen.
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