Regierung beschliesst Abänderung der Sanierungs- und Abwicklungsverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. September 2023 die Verordnung über die Abänderung der Sanierungs- und Abwicklungsverordnung (SAV) beschlossen. Die SAV regelt die Durchführung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG). Das SAG wurde durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/879 (BRRD II) abgeändert. Die abgeänderte Fassung des SAG ist am 1. Mai 2023 in Kraft getreten.
Im Zuge der Abänderung des SAG wurde in Art. 19 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Die gegenständliche Abänderung der SAV hat nun insbesondere die Durchführung dieser Bestimmung zum Inhalt und führt neu die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit von Banken und bewilligten Mutterfinanzholdinggesellschaften durch Revisionsstellen ein. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen und Korrekturen der SAV vorgenommen.
Als erste Prüfperiode wurde das Geschäftsjahr 2024 mit Berichterstattung im 2025 bestimmt. Folglich wurde die Geltung der Abänderung der Verordnung auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
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