Regierung strebt Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention an
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Ratifikation der Konvention sollen die grundlegenden Menschenrechte von behinderten Menschen geschützt und konkretisiert werden.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention reagiert darauf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag nach wie vor auf Barrieren und Vorurteile stossen. Sie verbietet sämtliche Formen der Diskriminierung und fördert die nachhaltige Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention will den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben durch Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten. Dadurch leistet sie einen Beitrag zur Ermächtigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft.
Liechtenstein hat die Konvention am 8. September 2020 unterzeichnet. Mit der Ratifikation soll die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein weiter gestärkt werden. Die Ratifikation steht im Einklang mit der liechtensteinischen Aussenpolitik, welche dem Schutz der Menschenrechte eine zentrale Bedeutung beimisst.
Gleichzeitig sollen Anpassungen im Ausserstreitgesetz, im Gesetz über den Verein für Menschenrechte, im Statistikgesetz und im Informationsgesetz vorgenommen werden. Diese Gesetzesanpassungen sind für eine konforme Umsetzung der Behindertenrechtskonvention notwendig.
Der Bericht und Antrag an den Landtag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden.
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