Regierung spricht sich für Ausrichtung einer Subvention an das Infrastrukturprojekt Steg des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports aus
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für das Infrastrukturprojekt Steg des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit dem Infrastrukturprojekt Steg möchte der Verein zur Förderung des nordischen Skisports die Langlaufinfrastruktur im Langlaufgebiet Steg/Valüna optimieren: Das Infrastrukturprojekt Steg umfasst Räumlichkeiten für die Benutzerinnen und Benutzer der Loipe sowie den Verein, den Ausbau der Loipe und Massnahmen zur Schneesicherheit. Die Infrastruktur des Langlaufgebiets Steg/Valüna soll sowohl den Anforderungen des Breiten- als auch des Spitzensports entsprechen.
Der Verein zur Förderung des nordischen Skisports beantragt eine Subvention von 77.8% der subventionsberechtigten Investitionskosten für das Infrastrukturprojekt Steg. Die Regierung anerkennt das gemäss Subventionsgesetz notwendige landesweite Interesse des Projekts und hat die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Projekts sowie die weiteren Förderungsvoraussetzungen nach der Sportstättenförderungsverordnung geprüft.
Für das Infrastrukturprojekt Steg werden Anlagekosten in Höhe von CHF 4'535'000 (Preisbasis April 2023) ermittelt. Die beim Landtag beantragte Landessubvention entspricht 77.8% bzw. CHF 3'527'251 dieser Anlagekosten. Die weiteren 22.2% bzw. CHF 1'007'749, werden durch Eigenmittel des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports finanziert. Die Eigenmittel des Vereins umfassen auch Beiträge im Umfang von CHF 100'749, die von den Standortgemeinden Triesenberg und Triesen zugesagt wurden.
Mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag beantragt die Regierung beim Landtag, dem Antrag des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports auf Ausrichtung einer Landessubvention an das Infrastrukturprojekt Steg stattzugeben und den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 3'528'000 zu genehmigen.
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