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Stellungnahme der Regierung betreffend die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober 2023 die Stellungnahme betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Mit der Einführung des TVTG im Jahre 2020 hat Liechtenstein einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung von Blockchain und der Token-Ökonomie erreicht. In der Zwischenzeit hat die EU mit der Markets for Crypto-Assets Regulierung (MiCAR) einen spezifischen und europäisch harmonisierten Rechtsrahmen für Märkte, Handelsplattformen und Vermögensanlagen in Kryptowerten entwickelt. Mit dem Inkrafttreten von MiCAR im EWR werden bestimmte VT-Dienstleister, die heute nach dem TVTG registriert sind, über MiCAR reguliert werden. Die nunmehrige Anpassung des TVTG dient in einem ersten Schritt zur Vorbereitung des liechtensteinischen Fintech- und Blockchain-Ökosystems auf die MiCAR. Damit bezweckt die Regierung ein höchstmögliches Mass an Rechtssicherheit und einen möglichst reibungsfreien Übergang. Zudem werden bestimmte Anpassungen vorgenommen, um Entwicklungen in der Praxis, die ein erhöhtes Risiko für den Kundenschutz bieten, regulativ zu begegnen.

Mit dem TVTG Package werden gleichzeitig Empfehlungen aus dem MONEYVAL Länderbericht im Bereich VT-Dienstleister adressiert. Zusätzlich wird im Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) eine Anpassung in Bezug auf die Verdachtsmitteilungspflichten vorgenommen, womit eine Massnahme zur Sicherstellung der effektiven Strafverfolgung gesetzt wird. Die Sicherstellung der effektiven Strafverfolgung wird im Länderbericht als "priority action" definiert.

Mit dem Erlass des Gesetzes werden weiters auch das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) angepasst.

In der Stellungnahme werden diejenigen Fragen beantwortet, die im Landtag anlässlich der ersten Lesung am 7. September 2023 gestellt wurden. Diese betrafen insbesondere Einzelheiten zur Regulierung des Tokendarlehensunternehmens, prozessuale Fragen zur Bearbeitung von Registrierungen bzw. deren Erlöschen sowie zur Mitteilungspflicht der Sorgfaltspflichtigen nach SPG.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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