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Sozialhilfe und Mietbeiträge an die Teuerung angepasst

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 21. November 2023 die Abänderung der Sozialhilfeverordnung sowie die Verordnung über die Anpassung der Einkommensgrenze sowie der Höhe der Mietbeiträge nach dem Mietbeitragsgesetz beschlossen, womit diese beiden Leistungen an die Teuerung angepasst werden.

Mietbeiträge: Erste Erhöhung seit 2009

Mietbeiträge werden zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden mit unterhaltsabhängigen Kindern ausgerichtet. Die letzte Anpassung der Einkommensgrenzen sowie Beiträge erfolgte im Januar 2009. Aufgrund der seither erfolgten Teuerung werden ab dem 1. Januar 2024 sowohl die Einkommensgrenzen als auch die auszurichtenden Beiträge um 6.1% erhöht.

Sozialhilfe: Grundbedarf für den Lebensunterhalt erhöht

Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist und seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Durch die wirtschaftliche Sozialhilfe wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die finanzielle Unterstützung dient dazu, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten sowie die Krankenkassenkosten abzudecken.

Seit der letzten Anpassung im März 2021 betrug die Teuerung 5,7%, sodass der Grundbedarf für den Lebensunterhalt ab dem 1. Januar2024 entsprechend erhöht wird. Daraus resultiert beispielsweise für einen Einpersonenhaushalt eine monatliche Erhöhung um CHF 64 von CHF 1'122 auf CHF 1'186.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li

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