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Rücksicht auf Wildtiere nehmen, Winterruhezonen beachten

Vaduz (ots)

Wichtige Winterlebensräume von Wildtieren sind ab Freitag, 15. Dezember bzw. dem 1. Januar, mit einem Betretungsverbot belegt. Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben jedoch begehbar, wie das Amt für Umwelt informiert. Doch auch ausserhalb der Winterruhezonen ist rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wildtieren notwendig.

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Winterruhezonen beachten: Sie bieten Wildtieren Rückzugsräume.

Auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben: Auf regelmässig begangenen Routen können sich Wildtiere an Menschen gewöhnen.

Waldränder, Windschutzstreifen und schneefreie Flächen meiden: Hier halten sich Wildtiere gerne auf.

Hunde an der Leine führen: Wildtiere flüchten vor freilaufenden Hunden.

Tiere, die keinen Winterschlaf halten, müssen in den Wintermonaten mit kalten Temperaturen, Schneemassen sowie knapper, nährstoffarmer Nahrung auskommen. Um möglichst viel Energie sparen zu können, benötigen sie deshalb vor allem eins: Ruhe. Um lebensnotwendige Reserven zu sparen, senken sich Herzschlag und Körpertemperatur. Die Tiere verharren über längere Zeiten an geschützten Plätzen, gut isoliert durch dichtes Winterfell oder ihr Gefieder.

Schreckt das Tier durch einen Sportler oder einen Hund auf, wird der Kreislauf beschleunigt, Was zu einem Energieverlust führt, welcher an den Fettreserven zehrt. Muss das Tier über den Winter verteilt oft flüchten, kann dies fatale Folgen haben. Das Wildtier wird anfälliger für Krankheiten, es stellt sich geringerer Fortpflanzungserfolg ein oder es stirbt an Erschöpfung.

Manche Wildtiere können sich an gleichartige, konstante und relativ häufige Störungen gewöhnen, zum Beispiel entlang einer markierten, viel begangenen Route. Durch einen Gewöhnungseffekt bei voraussehbaren Störungen reagieren Tiere weniger mit Flucht.

Das Gegenteil davon ist die sogenannte Sensitivierung. Sie tritt ein, wenn Tiere wiederholt unvorhersehbar gestresst werden. Dabei lösen besonders Freizeitsportler, die sich schnell bewegen, stärkere Reaktionen aus. Die Tiere flüchten auf immer grössere Distanzen oder geben bestimmte Areale ganz auf. Kritisch sind vor allem unübliche, nicht vorhersehbare Routen, Überraschungseffekte, die Annäherung von oben, Situationen mit Hunden oder Lärm. Meiden sollte man im Talgebiet jeweils Areale mit Büschen, Windschutzgehölzen oder Wald, im Berggebiet zudem apere Stellen, die für die Nahrungsaufnahme wichtig sind.

Winterruhezonen in Liechtenstein

Winterruhezonen sind Gebiete, in denen zugunsten der Wildtiere die Freizeitaktivitäten der Menschen durch temporäre Betretungsverbote oder Wegegebote eingeschränkt werden. Die Wildtiere sind so in den Wintermonaten vor Störungen geschützt und können ihrem Ruhebedürfnis nachkommen.

In Liechtenstein gibt es total 17 Winterruhezonen: Die 10 Winterruhezonen im Alpengebiet dürfen im Zeitraum vom 15. Dezember bis 15. April nicht betreten werden. Für die 7 Winterruhezonen in den rheintalseitigen Hanglagen gilt ein Betretungsverbot vom 1. Januar bis 31. März. Durch die Ausscheidung von Korridoren bleiben die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten jedoch begehbar.

Die Kontrollen der Winterruhezonen erfolgen durch die Naturwacht, das Amt für Umwelt sowie durch die Jagdaufseher. Bei Verstössen gegen die Winterruhezonenverordnung werden empfindliche Bussen verhängt werden.

Karten und weitere Informationen

Karten und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.wildruhezonen.ch, www.respektiere-deine-grenzen.ch, bepartofthemountain.org

Pressekontakt:

Amt für Umwelt
Cathérine Frick
T +423 236 66 06
catherine.frick@llv.li

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