Oeko-Qualitätsverordnung: Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen soll verbessert werden
Bern (ots)
Regionale Massnahmen zur qualitativen Verbesserung von ökologischen Ausgleichsflächen werden vom Bund stärker gefördert. Mit der vom Bundesrat heute beschlossenen Oeko-Qualitätsverordnung werden ausserdem zusätzliche Anreize geschaffen, gezielt Ausgleichsflächen wie extensive Wiesen, Hecken oder Hochstammbäume auf landwirtschaftlich genutzten Flächen anzulegen.
Mit der Oeko-Qualitätsverordnung, sie tritt auf den 1. Mai 2001 in Kraft, verstärkt der Bund sein Engagement für eine effiziente Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt. Die regionalen Massnahmen zur qualitativen Verbesserung sowie zur gezielten Anlage von ökologischen Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden stärker unterstützt. Die Regionen werden dabei vermehrt in die Verantwortung eingebunden, indem sie die Aufgabe haben, spezifische Ziele und Programme zu formulieren. Die neue Verordnung ist die Antwort auf die wissenschaftlich untermauerte Kritik, ein Teil der ökologischen Ausgleichsflächen sei von ungenügender Qualität und trage nicht zu einer sinnvollen Vernetzung bei. Die Verordnung ergänzt die bestehenden Förderungsmöglichkeiten über die landwirtschaftlichen Direktzahlungen sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz. Die Kantone müssen ihre Anforderungen an die Qualität und Vernetzung selbst festlegen und je nach Finanzkraft 10 bis 30 Prozent der Beiträge übernehmen. Der Bund legt mit Mindestanforderungen lediglich den Rahmen für die Förderung fest. Mit diesem Konzept berücksichtigt der Bund den Wunsch nach vermehrter Beachtung regionaler Bedürfnisse in der Agrarpolitik.
Die Beteiligung der Landwirte an den Massnahmen ist freiwillig. Die Beitrags-Ansätze im bestehenden Programm ökologischer Ausgleich der Direktzahlungsverordnung werden nicht gesenkt. Die Auflagen für die Bewirtschafter bleiben dieselben.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Sektion ökologische
Direktzahlungen, Christophe Darbellay, Tel. +41 31 323 45 32,
Hans Ulrich Gujer, Tel. +41 31 322 25 04.