Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, weitere 8,5 Millionen Franken für den Ankauf von Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe und für die Einlagerung von Kalbfleisch einzusetzen. Im November 2000 verschlechterte sich die Situation auf dem Schweizer Rindfleischmarkt infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen BSE-Problematik deutlich. Der Vertrauensschwund bei den Konsumentinnen und Konsumenten führte zu einem Rückgang des Rindfleischabsatzes um bis zu 20 Prozent. In der Folge fielen die Produzentenpreise um rund 30 Prozent. Mit ordentlichen Mitteln des Fleischfonds sind seither mehr als 1600 Tonnen Rindfleisch vorübergehend aus dem Markt genommen und eingelagert worden Ausfuhren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe werden als ausserordentliche Massnahme zur Entlastung des Marktes getätigt. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hatte im Januar 2001 ein Gesuch von Nordkorea um Nahrungsmittelhilfe erhalten. Der Bundesrat beschloss deshalb am 14. Februar 2001 einen ersten Ankauf von Rindfleisch. Im Auftrag des Bundes kaufte die Proviande bis Ende März 712 Tonnen aus frischen Schlachtungen an und stellte sie der DEZA zur Verfügung. Während dieser Aktion erholten sich die Schlachtmunipreise auf Fr. 7.30/kg Schlachtgewicht. Seit Ostern sind sie nun erneut auf Fr. 6.60 gefallen.
Aufgrund des für die Jahreszeit üblichen grossen Angebotes sind auch die Produzentenpreise für Schlachtkälber unter starken Druck geraten.
Die mit dem heutigen Bundesratsbeschluss zur Verfügung gestellten 8,5 Mio. Fr. dienen einem weiteren Ankauf von mindestens 700 Tonnen Schweizer Rindfleisch - vorwiegend von Banktieren - aus frischen Schlachtungen für die internationale Nahrungsmittelhilfe. Die verbleibenden Mittel können zur Finanzierung der Einlagerung von Kalbfleisch gemäss den Bestimmungen der Schlachtviehverordnung herangezogen werden.
Für die Finanzierung der beschlossenen Massnahmen muss der Bund keine zusätzlichen Mittel aufwenden, weil der entsprechende Betrag bei vorgesehenen Ausgaben für die Marktstützung des laufenden Jahres vollständig gesperrt wird.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander,
Tel. +41 31 322 25 29