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Bundesamt für Landwirtschaft

Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, weitere 8
Millionen Franken für den Ankauf von Schweizer Rindfleisch für die
internationale Nahrungsmittelhilfe und für die Finanzierung
ordentlicher Marktentlastungsmassnahmen einzusetzen. Die Lage auf dem
Rindfleischmarkt ist nach wie vor sehr prekär. Gründe dafür sind der
markante Konsumrückgang und ein gegenüber der Vorjahresperiode
höheres Angebot seit Anfang 2001. Die Angebotszunahme ist auch darauf
zurückzuführen, dass wegen der schwachen Nachfrage schlachtreife
Tiere länger in den Ställen zurückbehalten werden mussten. Dadurch
stieg das durchschnittliche Schlachtgewicht pro Tier beziehungsweise
das Gesamtangebot. Der Bundesrat hat bereits am 14. Februar und am 2.
Mai 2001 insgesamt 15,5 Mio. Franken für Marktentlastungsmassnahmen
im Rindfleischbereich gesprochen. Im Auftrag des Bundes kaufte die
Proviande mit dem grössten Teil dieser Mittel rund 1'400 Tonnen
Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe an und stellte
dieses der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zur
Verfügung. Die DEZA ist für den Transport und die Verteilung des
Fleisches vor Ort zuständig. Mit rund 1,5 Mio. Franken wurde die
vorübergehende Einlagerung eines saisonal bedingten
Kalbfleischüberangebotes finanziert.
Rund die Hälfte der mit dem heutigen Beschluss zur Verfügung
gestellten 8 Mio. Franken dienen einem weiteren Ankauf von 400 Tonnen
Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe. 2
Millionen Franken können, flankierend zur Ankaufsaktion, für
Verbilligungs und Einlagerungsaktionen nach den geltenden
Bestimmungen der Schlachtviehverordnung verwendet werden. Das EVD
setzt die verbleibenden 2 Millionen erst im Herbst ein, wenn absehbar
ist, welche Massnahmen (Ankauf von Rindfleisch sowie Verbilligungs-
und Einlagerungsaktionen) die grösstmögliche Effizienz gewährleisten.
Für die Finanzierung der beschlossenen Massnahmen muss der Bund
keine zusätzlichen Mittel aufwenden, weil der entsprechende Betrag
bei anderen vorgesehenen Ausgaben für die Marktstützung des laufenden
Jahres vollständig gesperrt wird.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander,
Tel. +41 31 322 25 29

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