Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute beschlossen, weitere 8 Millionen Franken für den Ankauf von Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe und für die Finanzierung ordentlicher Marktentlastungsmassnahmen einzusetzen. Die Lage auf dem Rindfleischmarkt ist nach wie vor sehr prekär. Gründe dafür sind der markante Konsumrückgang und ein gegenüber der Vorjahresperiode höheres Angebot seit Anfang 2001. Die Angebotszunahme ist auch darauf zurückzuführen, dass wegen der schwachen Nachfrage schlachtreife Tiere länger in den Ställen zurückbehalten werden mussten. Dadurch stieg das durchschnittliche Schlachtgewicht pro Tier beziehungsweise das Gesamtangebot. Der Bundesrat hat bereits am 14. Februar und am 2. Mai 2001 insgesamt 15,5 Mio. Franken für Marktentlastungsmassnahmen im Rindfleischbereich gesprochen. Im Auftrag des Bundes kaufte die Proviande mit dem grössten Teil dieser Mittel rund 1'400 Tonnen Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe an und stellte dieses der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zur Verfügung. Die DEZA ist für den Transport und die Verteilung des Fleisches vor Ort zuständig. Mit rund 1,5 Mio. Franken wurde die vorübergehende Einlagerung eines saisonal bedingten Kalbfleischüberangebotes finanziert.
Rund die Hälfte der mit dem heutigen Beschluss zur Verfügung gestellten 8 Mio. Franken dienen einem weiteren Ankauf von 400 Tonnen Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe. 2 Millionen Franken können, flankierend zur Ankaufsaktion, für Verbilligungs und Einlagerungsaktionen nach den geltenden Bestimmungen der Schlachtviehverordnung verwendet werden. Das EVD setzt die verbleibenden 2 Millionen erst im Herbst ein, wenn absehbar ist, welche Massnahmen (Ankauf von Rindfleisch sowie Verbilligungs- und Einlagerungsaktionen) die grösstmögliche Effizienz gewährleisten.
Für die Finanzierung der beschlossenen Massnahmen muss der Bund keine zusätzlichen Mittel aufwenden, weil der entsprechende Betrag bei anderen vorgesehenen Ausgaben für die Marktstützung des laufenden Jahres vollständig gesperrt wird.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander,
Tel. +41 31 322 25 29