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Einigung der Parteien über das AOC-Pflichtenheft für Gruyère-Käse

Bern (ots)

Die Bezeichnung 'Gruyère' kann in das Register der
geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) aufgenommen werden. Das
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird das Dossier schliessen.
Das Gesuch um Eintragung der Bezeichnung 'Gruyère' als AOC wurde
im September 1999 öffentlich aufgelegt. Beim BLW gingen gegen dieses
Eintragungsgesuch 53 Einsprachen ein, wovon einige in der Folge
wieder zurückgezogen wurden. Die restlichen Parteien, die ihre
Einsprache aufrechterhielten, haben nun zu einer Einigung gefunden,
so dass der Eintragung der Bezeichnung Gruyère als AOC nichts mehr im
Wege steht. Erzielt werden konnte die Einigung dank des letzten
Pflichtenheftvorschlages, den das BLW am Anfang Juni 2001 allen
Parteien vorgestellt hatte. Die Einigung bringt keine
Beeinträchtigung der typischen Eigenschaften des Gruyère mit sich:
Die wichtigsten Punkte betreffen die Abgrenzung des geografischen
Gebiets und die Verwendung des Namens 'Gruyère' für verarbeitete
Erzeugnisse, insbesondere für Schmelzkäse.
Das BLW hat den Parteien seinen Entscheid, die Einsprachen
abzuschreiben, heute eröffnet. Die Eintragung der Bezeichnung
'Gruyère' als GUB wird am 12. Juli 2001 im Schweizerischen
Handelsamtsblatt veröffentlicht. Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich
die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen,
deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische
Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets
benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

Kontakt:

Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
Natel 079 372 82 32
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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