Aenderungen bei Geflügelhaltung und im Ackerbau
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute Aenderungen von fünf landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen. Danach werden tierfreundliche Stallhaltung (BTS) für Geflügel zur Eierproduktion sowie der regelmässige Auslauf im Freien (RAUS) für alle Geflügelkategorien stärker finanziell unterstützt. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung Oelsaaten kann die Organisation swiss granum neu selber über die Verteilung der Verarbeitungsbeiträge für Oelsaaten entscheiden. Alle Aenderungen treten auf den 1. Januar 2002 in Kraft.
Nach dem Bundesratsbeschluss werden für Geflügel zur Eierproduktion einerseits die Direktzahlungen für RAUS und BTS um je 100 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) erhöht, andererseits wird der Um- und Neubau von tierfreundlichen Haltungssystemen bis Ende 2006 mit einem Investitionsbeitrag von 600 Franken pro GVE unterstützt. Bei Mastpoulets und Truten steigen die Direktzahlungen für RAUS um 100 Franken pro GVE.
Kontakt:
Sektion Fleisch und Eier, Niklaus Neuenschwander,
Tel. +41 31 322 25 29;
Sektion Acker- und Futterbau, Otto Ziegler, Tel. +41 31 323 02 16.