Landwirtschaft: Selbsthilfemassnahmen und Düngungsgrundlagen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute erstmals über sechs Gesuche von landwirtschaftlichen Branchen- und Produzentenorganisationen entschieden, die ihre Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen möchten. Insgesamt hat der Bundesrat Änderungen von acht landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen. Dabei hat er auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Begleitmassnahmen zur Einführung der neuen Grundlagen der Düngung im Acker- und Futterbau ab dem 1. Januar 2002 angewendet werden können.
Der Bundesrat hat heute erstmals sechs Gesuche von Brachen- und Produzentenorganisationen bewilligt, die ihre Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen möchten. Wer von den Massnahmen profitiert, soll auch daran bezahlen (Problem der Trittbrettfahrer). Bewilligt wurden Gesuche von drei Produzentenorganisationen (Schweizerischer Bauernverband, Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse) und drei Branchenorganisationen (Emmentaler Switzerland, Inter-profession du Gruyère, Interprofession du Vacherin fribourgeois). Ausser bei der Interprofession du Gruyère (Qualitätsmassnahmen) handelt es sich in allen Fällen um die Erhebung von Beiträgen für Massnahmen im Bereich Absatzförderung. Vier Organisationen haben ihr Gesuch zurückgezogen, weil sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Der Entscheid des Bundesrats tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Er gilt bis 31. Dezember 2003.
Düngungsgrundlagen
Der ökologische Leistungsnachweis für die Geltendmachung von Direktzahlungen verlangt eine ausgeglichene Düngerbilanz. Die Bilanzierung basiert auf den von den Landwirtschaftlichen Forschungsanstalten publizierten Grundlagen der Düngung (GRUDAF). Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Direktzahlungsverordnung können die Berechnungsmethode "Suisse-Bilanz" als Instrument zum Vollzug der ausgeglichenen Düngerbilanz sowie die Begleitmassnahmen ab dem 1. Januar 2002 angewendet werden.
Weitere Verordnungsänderungen
Die Regelung der Nutztierhaltung in der Bio-Verordnung ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass sie trotz ihrer Komplexität im Wesentlichen ohne Probleme umgesetzt wird. Einige Bestimmungen technischer Natur sind jetzt vom Bundesrat angepasst worden, damit sie praxisorientierter vollzogen werden können. Neu geregelt wird die Imkerei. Somit ist in Zukunft klar, wie Biohonig produziert werden muss.
Der Bundesrat hat ferner die Verordnungen über die Kontingentierung der Milchproduktion, über Zielpreis, Zulagen und Beihilfen im Milchbereich, über den Übergang zur neuen Milchmarktordnung, über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten und über Zollansätze für Käse im Verkehr mit der Europäischen Gemeinschaft angepasst.
Verordnungen: www.evd.admin.ch/pdf/VO_Packet_D.pdf
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
Sektion Information
Jürg Jordi
Tel. +41 31 322 81 28