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FAO-Konferenz: Erfolg für nachhaltige Landwirtschaft

Bern (ots)

Die 31. FAO-Konferenz in Rom hat ein verbindliches
Übereinkommen (Treaty) verabschiedet, das den freien Austausch und
die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für
Ernährung und Landwirtschaft auch in Zukunft sicherstellen soll. Die
schweizerische Agrarpolitik erhält damit erstmals auf internationaler
Ebene für solche Anliegen in einem eigenständigen Abkommen einen
Rechtsrahmen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte für die
Verhandlungen die Federführung.
Sieben Jahre haben die Revisionsarbeiten am «International
Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture»
gedauert. Mit der Annahme des Treaty durch die FAO-Konferenz konnten
die Arbeiten jetzt abgeschlossen werden. 116 Länder stimmten für das
Übereinkommen, die USA und Japan enthielten sich der Stimme. Das BLW
hat in der zuständigen FAO-Kommission mit dem Vizepräsidium eine
wichtige Rolle gespielt. Dank den finanziellen Beiträgen der
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des BLW
konnten auch ausserordentliche Verhandlungsrunden in der Schweiz
durchgeführt werden, die eine Konsensfindung stark förderten.
Für die Länder des Nordens wie auch des Südens ist die Annahme des
Treaty ein grosser politischer Erfolg für eine nachhaltige
Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Aufgaben. Das Übereinkommen
verlangt unter anderem von den Parteien, dass diese gerechte
Agrarpolitiken entwickeln. Diese sollen vielfältige
landwirtschaftliche Betriebssysteme fördern. Diese Bestimmungen
werden insbesondere erlauben, die bisher in der Schweiz verfolgte
Politik der multifunktionalen Landwirtschaft weiter zu entwickeln.
Das multilaterale Abkommen regelt zudem den freien Zugang für
bestimmte, in einer Liste festgehaltene pflanzengenetische
Ressourcen, welche für die Ernährung und Landwirtschaft von
besonderer Bedeutung sind. Es schafft die Grundlage dafür, dass die
ursprünglichen Inhaber von pflanzengenetischen Ressourcen am Gewinn
beteiligt werden, der durch eine kommerzielle Nutzung erzielt wird.
Das Treaty anerkennt die traditionellen Leistungen der Bauern
hinsichtlich der Erhaltung und Weiterentwicklung von
pflanzengenetischen Ressourcen. Die Ausgestaltung dieser Farmers
Rights» wurde der nationalen Gesetzgebung überlassen.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst
Hans-Jörg Lehmann
Stabsstelle Ökologie
Tel. +41 31 322 26 28

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