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Bundesamt für Landwirtschaft

Zusatzkontingente: Neuerung bei der Gesuchsstellung

Bern (ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die
Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Kontingentierung
der Milchproduktion geändert. Die Neuerungen betreffen vor allem die
Unterlagen, die mit den Gesuchen für Zusatzkontingente einzureichen
sind.
Seit dem 1. Januar 2002 können Produzenten und Produzentinnen des
Talgebietes während des ganzen Jahres kontingentsberechtigte
Zuchttiere aus dem Berggebiet kaufen. Um eine kontinuierliche
Behandlung der Gesuche zu ermöglichen, wurde eine Gesuchsfrist von 60
Tagen eingeführt.
Die Tierhalter sind verpflichtet, ihren Tierbestand sowie
allfällige Ab- und Zugänge der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu melden.
Mit diesen Angaben können die zuständigen kantonalen Amtsstellen die
Anforderungen an die zugekauften Tiere kontrollieren. Bis aber diese
Kontrollen direkt über die TVD abgewickelt werden können, ist eine
neue Regelung im Bereich Gesuchsstellung nötig.
Mit dem Gesuch für ein Zusatzkontingent sind neu folgende
Unterlagen einzureichen:
  • Unterzeichnetes Gesuchsformular;
  • Kopie des Begleitdokumentes für Klauentiere: einzureichen sind alle Begleitdokumente eines Tieres von der Geburt an bis es auf dem Betrieb des Gesuchstellers eingetroffen ist;
  • Kopie der Geburtsmeldung für Tiere, die im Berggebiet geboren sind;
  • Kopie der Geburtsmeldung des letzten Kalbes des zugekauften Tieres (für trächtige Tiere nach der Geburt nachliefern);
  • Für Tiere, die vor dem 1. Dezember 1999 im Berggebiet geboren oder gehalten wurden, ist zusätzlich eine Kopie der Bestandesaufnahme des Tierhalters im Berggebiet per 1. Dezember 1999 einzureichen.
Diese Neuerungen treten am 1. April 2002 in Kraft.

Kontakt:

Paolo Degiorgi
Sektion Milchkontingentierung
Tel. +41/31/322'27'22

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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