BLW: Tierverkehrsdatenbank neue Strukturen, bessere Daten
(ots)Neues bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD): Ein neues Anreizsystem soll die Meldedisziplin und damit die Datenqualität verbessern, neue Führungsstrukturen und ein Finanzcontrolling sollen dazu beitragen, die Kostenentwicklung bei der TVD in den Griff zu bekommen. Voraussetzung für eine lückenlose Tierverkehrskontrolle (TVK) ist eine funktionierende Tierverkehrsdatenbank. Meldungen bezüglich Zu- und Abgänge der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung sind zwar gesetzlich vorgeschrieben. Die Meldedisziplin und damit die Datenqualität sind jedoch bei der seit dem 1. Dezember 1999 betriebenen TVD noch ungenügend. Mit einem Anreizsystem soll sie jetzt verbessert werden: Heute zahlt der Bund Beiträge für die Entsorgung von Schlachtabfällen. Neu sollen diese Beiträge nicht mehr an die Entsorgungsbetriebe sondern an die Tierhalter und Schlachthöfe gehen. Bedingung für die Auszahlung ist, dass alle Tierbewegungen korrekt der TVD gemeldet wurden. Der Abbau von Doppelspurigkeiten, beispielsweise bei den Geburtmeldungen oder beim Tierverzeichnis, soll den administrativen Aufwand der Tierhalter vermindern und zur Verbesserung der Datenqualität beitragen. Dazu werden die TVD-Daten künftig auch anderweitig genutzt, etwa von Zuchtorganisationen, Labelprogrammen oder vom Bund bei den Zusatzkontingenten.
Um die Mängel bei den bestehenden Daten zu beheben, hat das Bundesamt für Veterinärwesen mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten sowie der TVD AG eine Datenbereinigungsaktion durchgeführt. Dank gezielter Massnahmen konnte die Zahl der Tiere mit unbekanntem Standort und mit fehlender Geburtsmeldung deutlich verringert werden.
Die TVD kostete bisher weit mehr als geplant. Der Bundesrat hat deshalb im März 2002 die Federführung über die TVD neu geregelt. Im August hat der Bund im Zuge einer Erhöhung des Aktienkapitals die Mehrheit an der TVD AG übernommen. Zwei Vertreter des BLW haben Einsitz im Verwaltungsrat genommen. Um die Finanzsituation der TVD in den Griff zu bekommen, wurde eine straffe Finanzplanung und - kontrolle installiert, Kostensenkungs-potenziale erörtert und Ausgabenplafonds für den öffentlich-rechtlichen Auftrag vereinbart.
Für weitere Auskünfte: Jacques Chavaz, Vizedirektor, Tel. 031 322 25 02
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst