BLW: Änderung der Futtermittel- und Schlachtviehverordnung
(ots)Der Bundesrat hat heute die Futtermittelverordnung geändert und damit Verbesserungen bei Produktion und Inverkehrbringen von Futtermitteln für Nutztiere beschlossen. Die neuen Vorschriften haben insgesamt einen positiven Einfluss auf die Sicherheit von Lebensmitteln.
Künftig wird von den Produzenten von Futtermitteln mehr Eigenverantwortung verlangt. Die neu eingeführte Selbstkontrolle fordert von diesen, sich aktiv und kritisch um die Qualität der Futtermittel zu kümmern. Im weiteren wird die Buchführungspflicht auf alle Produzenten und Inverkehrbringer ausgedehnt, damit eine allgemeine Rückverfolgbarkeit vom Produzenten zum Bauern und umgekehrt sichergestellt werden kann. Diese Regelungen bieten Gewähr, dass in besonderen Situationen Futtermittel zurückverfolgt und vom Markt genommen werden können. Die weiterhin notwendige und wichtige amtliche Kontrolle erhält durch die Selbstkontrolle und Rückverfolgbarkeit mehr Gewicht und Effizienz. Neu ist zudem, dass die Anforderungen an Nutztier-Futtermittel künftig auch für Produktion und Inverkehrbringen von Heimtiernahrung gelten.
Der Bundesrat hat heute auch die Schlachtviehverordnung geändert. Mit der Änderung werden die grossen Schlachtbetriebe dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar 2003 das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung der Schlachttiere auf dem Waagdokument schriftlich festzuhalten. Damit wird die Information für die Produzentinnen und Produzenten von Schlachtvieh sichergestellt.
Für weitere Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Produktionsmittel, Markus Hardegger, Tel. 031 324 98 51 484.0 / ham