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BLW: Erste Sitzung des Gemischten Agrarausschusses Schweiz-EU

(ots)

Der Gemischte Ausschuss für das Agrarabkommen Schweiz – Europäische Union (EU) wird am kommenden Donnerstag unter schweizerischem Vorsitz erstmals in Brüssel ta-gen. Fragen der Behandlung von geschützten Ursprungsbezeichnungen, eine gegensei-tige Information über die Weiterentwicklung der Milchmarktordnungen sowie eine Aus- sprache über Bio-Produkte sind die Schwerpunkte der ersten Sitzung. Die sieben bilateralen Verträge mit der EU sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Für die Um-setzung und Weiterentwicklung der Verträge sind verschiedene Gemischte Ausschüsse einge-setzt worden. Der Gemischte Ausschuss für das Agrarabkommen behandelt alle Fragen im Zu-sammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr von Landwirtschaftsprodukten. Er setzt sich aus einer Schweizer und einer EU-Delegation zusammen. Die EU-Delegation wird von der Europäischen Kommission angeführt; interessierte Mitgliedstaaten können in ihr vertreten sein. Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung von Christian Häberli, Bundesamt für Land-wirtschaft (BLW). Neben dem Integrationsbüro EDA/EVD beteiligen sich auch Vertreterinnen und Vertreter der für Handel, Gesundheit, Veterinärwesen, Zollfragen und Alkohol zuständigen Bundesstellen an den Arbeiten im Gemischten Ausschuss und in dessen untergeordneten Gremien.

Auf Wunsch der EU sind als Schwerpunkte auf der Traktandenliste der 
ersten Sitzung die Frage der Behandlung von geschützten 
Ursprungsbezeichnungen (AOC Emmentaler) sowie eine ge-genseitige 
Information über die Weiterentwicklung der Milchmarktordnungen 
aufgeführt. Die Schweiz hat ihrerseits verschiedene Anliegen geltend 
gemacht, unter anderem in den Berei-chen Bio-Produkte und BSE. 
Weiter sollen Arbeitsgruppen für die Anhänge des Landwirt- 
schaftsabkommens (Käse, Pflanzenschutz, Futtermittel, Saatgut, 
Weinbauerzeugnisse, Spiritu-osen, ökologische Erzeugnisse) 
eingesetzt werden.
In der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses soll das bisherige 
Funktionieren des Agrar-abkommens beurteilt werden. Gestützt auf die 
sogenannte Evolutivklausel sollen die Möglich-keiten zu einer 
Weiterentwicklung des Abkommens geprüft werden.
Für weitere Auskünfte:
Christian Häberli, Abteilung Internationales und Absatzförderung,
Tel. 078 608 83 38 / 031 322 25 13
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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