BLW: Zusatzkontingente müssen neu bei der TVD beantragt werden
(ots)Milchkontingente für zugekaufte Tiere aus dem Berggebiet müssen ab 1. Januar 2003 mit der neuen Zugangsmeldekarte oder über Internet bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) beantragt werden. Die Meldekarten werden den Tierhaltern in diesen Tagen zugestellt. Die Tiere müssen unmittelbar vor dem Kauf während mindestens 22 Monaten ununterbrochen im Berggebiet gehalten worden sein.
Die mit der Milchkontingentierung eingeführte Massnahme, für zugekaufte Tiere aus dem Berggebiet ein Zusatzkontingent von heute 2'000 kg Milch zu gewähren, hat sich als Viehabsatzmassnahme bewährt. Auch im neuen agrarpolitischen Umfeld fördert sie die Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet.
Die Öffnung der Zukaufsperiode auf das ganze Jahr, der Verzicht auf den zwingenden Herdebucheintrag der zugekauften Tiere und die teilweise Funktionsänderung der Zuchtbuchführer ab dem 1. Januar 2002 hat die Kontrolle der Anforderungen, welche die zugekauften Tieren erfüllen müssen, schwieriger gemacht. Die Haltedauer im Berggebiet wird heute in den meisten Fällen vom Gesuchssteller selber bestätigt.
Die beteiligten kantonalen Amtsstellen sowie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wollen deshalb die Zusatzkontingente künftig gestützt auf die in der Tierverkehrs-Datenbank (TVD) und im Agrarpolitischen Informationssystem (AGIS) vorhandenen Angaben administrieren. Mit einer Änderung der Milchkontingentierungs- Verordnung hat der Bundesrat diesen Systemwechsel vollzogen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2003 in Kraft.
Was ändert sich?
Produzenten aus dem Talgebiet, die nach dem 1. Januar 2003 ein Zuchttier aus dem Berggebiet zukaufen, können das Zusatzkontingent neu zusammen mit der Zugangsmeldung bei der TVD AG beantragen. Die TVD AG hat dafür eine neue Zugangsmeldekarte geschaffen und die Zugangsmeldung via Internet angepasst.
Wird ein Tier infolge Krankheit oder Unwirtschaftlichkeit vor Ablauf der Haltefrist von 6 Monaten geschlachtet, so muss es innerhalb zweier Monate durch ein Zuchttier aus dem Berggebiet ersetzt werden, das die Anforderungen ebenfalls erfüllt. Das Ersatztier muss solange auf dem Betrieb gehalten werden, bis die Haltedauer von insgesamt 6 Monaten erfüllt ist. Wird das Tier nicht ersetzt, so entfällt der Anspruch auf das Zusatzkontingent. Auch die Ersatztiere für das Zusatzkontingent müssen mit der neuen Karte bei der TVD AG gemeldet werden. An die kantonalen Amtstellen gehen nur noch Gesuche für Tiere, die vor dem 31. Dezember 2002 zugekauft wurden.
Nach Tierseuchenverordnung besteht für die Meldung der Tierbewegungen bei der TVD eine Frist von drei Arbeitstagen. Als Gesuchsfrist für die Gewährung eines Zusatzkontingentes ist diese Regelung zu streng. Deshalb bleibt eine Nach- oder Korrekturmeldung innert 60 Tagen möglich. Diese Frist entspricht einerseits der aktuellen Gesuchsfrist und anderseits trägt sie den Anliegen der Viehhändler Rechnung. Die Aufwände, die bei einer Nach- oder Korrekturmeldung bei der TVD AG entstehen, werden dem Gesuchsteller verrechnet.
Übergangsregelung
Eine der wichtigsten Anforderung an die Tiere ist, dass sie unmittelbar vor dem Kauf während mindestens 22 Monaten ununterbrochen im Berggebiet gehalten worden sind.
Die Tierverkehrsdatenbank enthält im Prinzip alle Angaben für eine vollständige Tiergeschichte (Rückverfolgbarkeit aller Aufenthalte). Wegen fehlender Meldungen weist die Datenbank heute aber noch gewissen Lücken auf, so dass eine elektronische Kontrolle nicht vollumfänglich möglich ist. Im Jahr 2003 besteht deshalb noch die Möglichkeit, den Kantonen bei unvollständigen Tiergeschichten eine Kopie der Begleitdokumente einzureichen, die beweisen, dass das Tier vor dem Kauf während mindestens 22 Monaten ununterbrochen im Berggebiet gehalten wurde. Die kantonalen Amtstellen leiten die Beweismittel mit einem Antrag auf Gutheissung oder Ablehnung an das BLW weiter. Nach der Kontrolle des Gesuches wird der Milchverband das Zusatzkontingent zuteilen.
Die neue Gesuchsregelung zielt einerseits auf eine Vereinfachung der Administration und andererseits auf eine Verbesserung des Meldewesens bei der TVD. Deshalb wird die Übergangsregelung nur im Jahr 2003 anwendbar sein. Ab 1. Januar 2004 werden nur noch Tiere mit einer vollständigen Tiergeschichte Anspruch auf ein Zusatzkontingent haben.
Für weitere Auskünfte: Paolo Degiorgi, Sektion Milchkontingentierung, Tel. 031 322 27 22
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst